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Elektronischer Personalausweis: Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Was ist der neue elektronische Personalausweis?
Welche Daten sind auf diesem Ausweis enthalten?
1. Kategorie: hoheitliche Daten
Hoheitliche Daten sind das digitalisierte Foto, der Name, die Anschrift, die Personalausweisnummer, Augenfarbe und Größe sowie, wenn Bürger diese auf dem Ausweis haben speichern lassen, auch die Fingerabdrücke. Diese muss man jedoch nicht speichern lassen. Alle hoheitlichen Daten mit Ausnahme der Fingerabdrücke sind Pflichtangaben.
2. Kategorie: Daten für die Online-Identifikation (elektronischer Identitätsnachweis, auch eID abgekürzt)
Mit dem neuen elektronischen Personalausweis, einem Lesegerät und der eID können sich Verbraucher zum Beispiel im Internet gegenüber einer öffentlichen oder auch nicht-öffentlichen Stelle (zum Beispiel Internet-Shop) eindeutig identifizieren. Die dabei vom Verbraucher freigegebenen Daten geben zum Beispiel Auskunft darüber, dass der Ausweisinhaber volljährig ist, wo er wohnt oder schlicht die Information, wie er heißt.
3. Kategorie: Daten für die Signaturfunktion
Der Ausweis ist für die sogenannte qualifizierte digitale Signatur vorbereitet. Mit einer solchen Signatur kann man zum Beispiel digitale Dokumente rechtsverbindlich siegeln. Die hierfür notwendigen Signaturzertifikate bekommt der Ausweisinhaber aber nicht vom Bürgeramt oder dem Bundesverwaltungsamt, sondern von einem privaten Signaturanbieter.
Wie wird der elektronische Personalausweis genutzt?
Als Ausweisdokument gegenüber Behörden, Polizei
Auch der neue Personalausweis ist ein Sichtdokument. Das heißt, dass die hoheitlichen Informationen auch auf diesem aufgedruckt sind, und man sich so identifiziert. Auch dieser Ausweis funktioniert hier also wie der alte Personalausweis. Zusätzlich können Daten des elektronischen Personalausweises aber auch über ein entsprechendes Lesegerät kontaktlos (Funktechnologie) ausgelesen werden. Lesegeräte zum Auslesen der hoheitlichen Daten sollen nur entsprechende Stellen (Polizei, Ämter, Zoll) besitzen.
Als Identifikationsdokument gegenüber Anbietern im Internet
Der Personalausweis kann künftig auch für die Identifikation gegenüber Anbietern im Internet genutzt werden. Hierfür muss die elektronische Identifikation (eID) eingeschaltet, ein Kartenlesegerät vorhanden und eine entsprechendes Programm auf dem Computer („Ausweis-App“) installiert sein.
Damit ist es möglich, bestimmte Daten gegenüber einem Anbieter im Internet freizugeben. Hierfür muss der Verbraucher die Übermittlung der Daten nach PIN-Eingabe am Lesegerät freigeben. Die Software auf dem Computer zeigt an, welche Daten angefordert werden und wer der betriebliche und wer der behördlich zuständige Datenschutzbeauftragte ist, sollte es zu Datenschutzproblemen kommen.
Der Anbieter muss für seine Identifikationsfunktion (sogenannter Händlerausweis) beim Bundesverwaltungsamt ein Berechtigungszertifikat beantragen. Verbraucher sollten jedoch trotzdem vorsichtig sein: Geprüft wird vom Bundesverwaltungsamt ausschließlich die Berechtigung des Anbieters, bestimmte Daten abzufragen und ob er eine gesicherte (verschlüsselte) Datenübertragung gewährleistet, nicht aber seine geschäftliche Seriosität. Das heißt, dass unter Umständen auch Betreiber zweifelhafter Angebote wie Kostenfallen über ein solches Zertifikat verfügen können. Da das Verfahren der Zertifikatsvergabe nicht zugleich ein Qualitätssiegel für Anbieter im Internet darstellt, müssen Verbraucher sich auch zukünftig bei unabhängigen Stellen wie Verbraucherzentralen oder Stiftung Warentest Informationen über die Anbieter einholen.
Bei den Kartenlesegeräten gibt es verschiedene Versionen mit unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen (Basis-, Standard- und Komfortlesegerät). Basislesegeräte sind nur für die Identifikationsfunktion geeignet. Sie sind in den vergangenen Monaten unter anderem vom Chaos Computer Club kritisiert worden, da sie stets nur so sicher genutzt werden könnten, wie auch der Computer sicher sei, an dem sie angeschlossen sind. Das einfache Lesegerät verfügt nicht über eine eigene Tastatur. Bei der Eingabe und Übertragung der PIN kann diese durch eine auf dem Computer vorhandene Schadsoftware ausgelesen und zusammen mit dem auf dem Lesegerät befindlichen Ausweis missbraucht werden.
Der neue elektronische Personalausweis hat keine Zahlungsfunktion.
Für die qualifizierte elektronische Signatur
Für diese Funktion sind zunächst ein weiteres Zertifikat und der Einsatz eines Komfortlesegerätes notwendig. Das Signatur-Zertifikat erhält man ebenso wie das zum Signieren notwendige elektronische Schlüsselpaar bei privaten Anbietern. Die Kosten hierfür unterscheiden sich. Ist eine Person im Besitz eines solchen Schlüsselpaars und des zugehörigen Zertifikats, kann diese mit ihrem Ausweis digital Dokumente unterschreiben. Hierfür wird eine weitere PIN-Nummer (Signatur-PIN) benötigt.
Muss ich alle diese Funktionen des Ausweises nutzen?
Was kostet der neue elektronische Personalausweis?
Wenn Verbraucher die PIN zur Nutzung der Online Ausweisfunktion vergessen, können sie diese bei einem Einwohnermelde-/Bürgeramt gegen eine Gebühr von sechs Euro ändern lassen.
Das Aktivieren der Online-Ausweisfunktion ist nur bei der erstmaligen Ausgabe kostenfrei, danach werden sechs Euro fällig. Das Abschalten der Funktion ist hingegen immer kostenfrei.
Die qualifizierte digitale Signatur wird nicht bei der Personalausweisstelle beantragt, sondern bei privaten Anbietern. Die Kosten können sich entsprechend unterscheiden.
Für die Online-Identifikation und die qualifizierte elektronische Signatur notwendige Lesegeräte müssen Verbraucher selbst kaufen. Nur an die ersten Antragsteller sollen Basislesegeräte kostengünstig abgegeben oder gar verschenkt werden.
Was passiert, wenn ich den Ausweis verliere?
Wer eine qualifizierte elektronische Signatur besitzt, muss einen Verlust dieser Signatur / des Ausweises seinem Signaturanbieter melden.
Ist der neue Personalausweis sicher?
Die Basislesegeräte besitzen kein eigenes Tastaturfeld. Die PIN für die Nutzung der eIDFunktion muss am PC oder per Maus auf dem Bildschirm eingegeben werden, dadurch bleibt ein Restrisiko (Identitätsmissbrauch) vor allem dann, wenn diese PIN an einem virenverseuchten oder anderweitig unsicheren PC eingegeben wird.
Verbraucher sollten mit dem Ausweis daher so vorsichtig umgehen, wie mit der EC- oder Kreditkarte. Sie sollten zudem ihren Computer möglichst gute gegen Viren, Trojaner und andere Schadsoftware absichern.
Muss ich mir jetzt einen neuen elektronischen Personalausweis holen?
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