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Kinder und Jugendliche
Vormittags in der Schule, nachmittags im Netz. Die Kinder und Jugendlichen von heute treffen ihre Verabredungen online, tauschen sich in Sozialen Netzwerken aus, spielen Metin2 statt Gameboy. Sie sind mit dem Computer und dem Internet aufgewachsen, ein Leben ohne können sich viele nicht mehr vorstellen. Hier erfahren sie, ob Lisa noch mit Niko zusammen ist und, ob Jan Englisch schwänzt. Im Netz kaufen sich Jugendliche mit wenigen Klicks ein neues Handy, die teuren Turnschuhe, die jetzt alle tragen und virtuelle Waffen für das angesagte Online-Rollenspiel – manchmal auch ohne dass die Eltern davon wissen. Und manchmal schnappt die Abofalle zu oder flattern Abmahnungen wegen unerlaubter Downloads in Haus. Das passiert dann aber nicht virtuell, sondern ist leider sehr real.
Probleme und Handlungsempfehlungen
Auf der Party gestern zu viel getrunken? – Uncool, findet die neue Freundin!
Die Partyfotos der letzten Nacht sind heute vielleicht lustig, in ein paar Wochen aber nur noch peinlich. Und die neue Freundin und der Chef sollten die Bilder besser auch nicht sehen. Allzu freigiebige Privatsphäreeinstellungen bei Sozialen Netzwerken machen das allerdings möglich. Und selbst wer alles nur mit Freunden teilt, ist nicht unbedingt auf der sicheren Seite: Nicht immer sind die Freunde von heute auch die Freunde von morgen. Und: Was einmal im Internet gelandet ist, bekommt man nicht wieder zurück. Darum gilt: Bevor man Fotos hochlädt oder zu viel Privates von sich im Netz verbreitet, lieber noch einmal genau nachdenken, wer davon wissen soll.
Wie du deine persönlichen Daten in den verschiedenen Sozialen Netzwerken schützen kannst, erfährst du in den Tutorials von "watch your web":
Auch die EU-Initiative Klicksafe stellt Leitfäden für die richtigen Einstellungen in Sozialen Netzwerken zur Verfügung:
Soziale Netzwerke- und Datenschutztipps für Jugendliche enthält auch die Broschüre „Ich suche dich. Wer bist du?“ vom Jugendnetz-Berlin und dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit:
Cybermobbing tut weh
Auch wenn einem der Gemobbte nicht gegenübersteht und man die Verletzung nicht unmittelbar sieht – sie ist trotzdem da. Manchmal vielleicht sogar noch größer, weil man nicht weiß, wer der Täter ist. Das macht Angst. Dass man im Internet unerkannt bleiben kann, darf kein Freifahrtschein für Gemeinheiten und Pöbeleien sein. Wer selbst Opfer von Cybermobbing wird, sollte sich auf jeden Fall mitteilen und mit Eltern, Lehrern oder Freunden reden. Wer lieber anonym mit Gleichaltrigen sprechen möchte, kann zum Beispiel auf der Plattform www.juuuport.de jugendliche Scouts um Rat fragen. Diese werden von erwachsenen Experten extra ausgebildet, um Kinder und Jugendliche bei allen Fragen rund um das Web zu beraten.
Mehr Informationen zum Thema Cybermobbing stellt die EU-Initiative Klicksafe bereit:
Tipps für Eltern und Kinder bietet auch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend an:
Download erlaubt?
Musik und Filme im Internet sind oft urheberrechtlich geschützt. Das gleiche gilt für Hörbücher, Bücher und für Artikel. Das bedeutet, dass man sie nicht einfach so herunterladen oder sonst irgendwie verwenden darf. Nutzt man zum Beispiel Texte von anderen für eine Arbeit für die Schule, muss man dies kenntlich machen und darf sie nicht als eigene ausgeben.
Lädt man Musik und Filme bei Tauschbörsen herunter, muss man besonders aufpassen: Oft werden die Dateien während des Downloads schon wieder für andere Benutzer bereitgestellt. Wer also eine Datei auswählt, stellt den bislang heruntergeladenen Teil automatisch nahezu zeitgleich Dritten wieder zur Verfügung und wird damit selbst zum Verteiler der Datei. Gegebenenfalls macht man sich so wegen Urheberrechtsverletzungen strafbar. Unter Umständen sogar auch dann, wenn man den Ladevorgang unwissentlich startet. In jedem Fall haben die Rechteinhaber zivilrechtliche Ansprüche, die sie notfalls vor Gericht geltend machen können.
Zusammen mit dem Projekt iRights.info hat die EU-Initiative Klicksafe die
Broschüre „Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt!“ erstellt. Außerdem bieten iRights.info und Klicksafe eine Themenreihe zu verschiedenen Rechtsfragen im Netz an. In regelmäßigen Abständen werden aktuelle Schwerpunktthemen rund um Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verständlich aufbereitet und auf beiden Portalen zur Verfügung gestellt.
In die Kostenfalle getappt?
Zugegeben: Kein Problem, das nur die jungen Nutzer betrifft. In die Kostenfalle kann jeder tappen! Denn immer wieder sind Angebote im Internet so aufbereitet, dass nicht klar ist, dass sie kostenpflichtig sind. Oft geht es um Dienste, die es an anderer Stelle im Netz umsonst gibt, zum Beispiel Video-Player und Anti-Viren-Software.
Wichtig: Minderjährige – also junge Leute bis sie 18 Jahre alt werden – können keine Verträge abschließen, aus denen ihnen Kosten entstehen! Wenn Jugendliche einen solchen Vertrag abschließen wollen, brauchen sie die vorherige Einwilligung oder die nachträgliche Genehmigung der Eltern. Haben sie diese nicht, ist der Vertrag ohnehin nicht wirksam. Das kann man dem jeweiligen Anbieter entgegenhalten, wenn er versucht, das Geld aus dem angeblich geschlossenen Vertrag geltend zu machen.
Aber auch ansonsten sind solche untergeschobenen Verträge in vielerlei Hinsicht rechtlich angreifbar. Deshalb sollte man sich im Zweifel gegen unberechtigte Rechnungen zu Wehr setzen. Unterstützung bieten die Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de
Die Verbraucherzentrale NRW bietet darüber hinaus zur Information ein kostenloses Faltblatt „Erst durchblicken - dann anklicken!“ zum Download an:
Der Kostenfinder des Bundesverbraucherministeriums (BMELV) ist ein Computerprogramm zum Aufspüren möglicher Kosten im Internet. Es steht kostenlos derzeit für die Browser Firefox, Internet-Explorer und Google Chrome zur Verfügung.
Die Rattenfänger von Hameln: Kinder im Werbefokus
Wenn Kinder im Internet unterwegs sind, begegnet ihnen Werbung – und zwar ganz unmittelbar und unumgänglich auch auf Webseiten, die eigenes für Kinder gemacht sind. Der Haken daran: Die Werbung ist einerseits nicht immer kindgerecht und andererseits häufig nicht als Werbung zu erkennen.
Klar ist, dass ein umfassendes und kostenloses Internetangebot für Kinder auch finanziert werden muss. Auch dass dies zum größten Teil über Werbung erfolgt, ist verständlich. Problematisch wird die Einbindung von Werbung auf Kinderseiten aber dann, wenn Kinder nicht erkennen können, dass es sich um Werbung handelt. Deshalb müssen zum einen die Anbieter von Kinderseiten im Internet ihre Werbung so gestalten, dass auch Kinder diese als Werbung erkennen. Zum anderen sollten die Eltern und Schulen die Werbe- und Medienkompetenz der Kinder fördern.
Stolpert ein Nutzer über nicht kindgerechte Werbung im Internet, kann er sich an die Beschwerdestelle von jugendschutz.net wenden.
Mit dieser Waffe bist Du unbesiegbar!
Gratis spielen bis Level fünf, danach muss gezahlt werden: ein beliebter Trick, wenn es um die Finanzierung von zunächst kostenlosen Spielangeboten geht. Solche Lockangebote sollen die Lust am Spiel wecken und den Nutzer zum Abschluss eines Vertrages bringen. Hier gilt: Ohne die vorherige Einwilligung der Eltern können Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren keine Verträge eingehen, aus denen ihnen Kosten entstehen. Das ist ein besonderer Schutz für Minderjährige, den das Bürgerliche Gesetzbuch vorsieht.
Die Eltern können einen solchen Vertrag übrigens auch im Nachhinein genehmigen. Kein Einverständnis der Eltern zum Abschluss des Vertrags braucht der Jugendliche, wenn er das Onlinespiel mit dem Geld gekauft hat, das ihm seine Eltern zur Verfügung gestellt haben (also zum Beispiel mit seinem Taschengeld).
Ebenfalls ein beliebter Trick der Anbieter, um Geld zu verdienen: Damit das Spiel weiter geht, muss der Nutzer virtuelle Waffen oder ähnliches kaufen. Häufig kann man über das Handy oder das Festnetz-Telefon bezahlen. Den Kindern und Jugendlichen wird damit der Kauf von virtuellen Gütern sehr leicht gemacht. Auch hier gilt: Der Vertrag ist nur wirksam, wenn die Eltern damit einverstanden sind oder wenn für den Kauf das Taschengeld verwendet wurde. Kinder unter sieben Jahre können keine Verträge abschließen!
Zeigt her Eure Daten! (Und am besten auch die von Euren Freunden!)
Wenn man bei einem Sozialen Netzwerk mitmacht oder online Spiele spielt, ist das oft kostenlos. Gerade Soziale Netzwerke leben aber davon, dass man hier viele persönliche Angaben macht, zum Beispiel zu Alter, Hobbys, Vorlieben etc. Die Informationen sind nicht nur für die Freunde, sondern auch für die Anbieter interessant.
Diese können nämlich mithilfe der Daten Profile erstellen – zum Beispiel: weibliche Person, 16 Jahre alt, trinkt gern Café Latte –, um dann für die jeweilige Person, wenn sie im Sozialen Netzwerk unterwegs ist, Werbung zu schalten, die sie möglichst zum Kauf bewegen soll. In diesem Fall etwa für Starbucks. Deshalb gilt: Lieber zweimal überlegen, welche Informationen man über das Soziale Netzwerk austauschen will.
Auch die Anbieter von Onlinespielen ermuntern Kinder und Jugendliche, die eigenen Daten oder Informationen über Freunde zur Verfügung zu stellen. Zum Beispiel wenn es heißt: „Wenn Du neue Spieler einlädst, kannst Du damit Geschenke gewinnen, die Du dann im Spiel benutzen kannst!“ Auch hier geht es wieder darum, möglichst viele Informationen zu Werbezwecken zusammenzutragen. Bevor man Daten von Freunden herausgibt, sollte man auf jeden Fall bei ihnen nachfragen.
Lass mich in Ruhe – Was tun, wenn man belästigt wird?
Viele Jugendliche nutzen das Internet und insbesondere Soziale Netzwerke, um mit Freunden zu kommunizieren und sich auszutauschen. Wo die Kommunikation anonym abläuft, lauern aber auch Gefahren: Es gibt Erwachsene, die über das Internet versuchen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herzustellen. Es kann zu sexuellen Belästigungen kommen – etwa durch Zusendung pornografischen Materials oder auf verbaler Ebene.
Der Chatpartner oder neue Kontakt im Sozialen Netzwerk muss also unter Umständen nicht der sein, für den er sich ausgibt. Kommt es zu Belästigungen, sollten Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern, Freunden oder Lehrern darüber sprechen. Wer lieber anonym mit Gleichaltrigen sprechen möchte, kann zum Beispiel auf der Plattform www.juuuport.de jugendliche Scouts um Rat fragen. Diese werden von erwachsenen Experten extra ausgebildet, um Kinder und Jugendliche bei allen Fragen rund um das Web zu beraten. Solche Vorkommnisse sollten darüber hinaus auch dem Plattform-Betreiber umgehend mitgeteilt werden. Denn auch diese sollten durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass Kinder und Jugendliche vor Übergriffen geschützt werden.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema bietet die Plattform www.chatten-ohne-risiko.de.
Propaganda im Netz – nicht einlullen lassen!
Rechte und Linke, Fanatiker und Radikale nutzen das Internet für ihre Zwecken, verbreiten Propaganda und hetzen gegen Ausländer, politische und religiöse Gegner. Dabei versuchen sie, ihr Gedankengut als „schick“ darzustellen und vor allem junge Internetnutzer in ihren Bann zu ziehen.
Da in Deutschland die Verbreitung rechtsextremer oder anderer verfassungswidriger Propaganda verboten ist, kann der Internetnutzer Strafanzeige stellen. Über die Beschwerdestelle von jugendschutz.net können jugendgefährdende oder illegale Inhalte direkt gemeldet werden.
Die Broschüre „Klickt's? Geh Nazis nicht ins Netz!" von jugendschutz.net soll 12- bis 15-Jährige für Internet-Propaganda von Rechtsextremen sensibilisieren.
Weitere Informationen zu diesem Thema bietet die Internetpräsenz der Amadeu Antonio Stiftung www.netz-gegen-nazis.de und das spezielle Informationsangebot www.hass-im-netz.info von jugendschutz.net.
Allgemeine Informationen
Kämpfen, knobeln, Pferde pflegen: Onlinespiele
Onlinespiele verzeichnen seit Jahren zweistellige Umsatzzuwächse. 2010 wurden in Deutschland mit Browser-Spielen 194 Millionen Euro umgesetzt - und das sind nur die Gebühren für Abonnements und Premium-Accounts, keine Werbeeinnahmen.
Einen großen Anteil an diesem Wachstum haben Spiele für Kinder und Jugendliche. Aus der repräsentativen Studie „Jugend 2.0“ des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) geht hervor, dass 62 Prozent der Kinder zwischen 10 und 12 Jahre das Internet für Onlinespiele nutzen.
Umsatz erwirtschaften Spielehersteller und -anbieter neben gebührenpflichtiger Werbung für Online-Abonnements sowie mit dem Verkauf virtueller Güter. Der Einkauf solcher Güter kann in der Regel ohne ein eigenes Bankkonto getätigt werden. Häufig erfolgt die Zahlung per Sonderrufnummer, meist 0900-Rufnummer. Eine weitere beliebte Bezahlmethode ist die Zahlung per SMS. Damit wird den Kindern der Kauf virtueller Güter sehr leicht gemacht.
Darüber hinaus wird die Notwendigkeit neuer virtueller Güter an spielentscheidenden Stellen eingebaut und als unverzichtbar dargestellt, so dass Kinder verleitet werden diese virtuellen Güter zu kaufen, da sie anderenfalls nicht weiterspielen können.
Manche Anbieter ermuntern die Kinder, ihre oder sogar die Daten ihrer Freunde Werbepartnern zur Verfügung zu stellen, um neue virtuelle Güter kaufen zu können. Kinder wissen häufig nicht, welche Folgen es hat, wenn sie persönliche Daten eintragen, um neue Einheiten einer begehrten Spiele-Währung zu bekommen.
Wie aus Kindern Kunden werden: Werbung auf Kinderseiten
Klar ist, dass ein umfassendes und kostenloses Internetangebot für Kinder auch finanziert werden muss. Auch dass dies zum größten Teil über Werbung erfolgt, ist verständlich. Problematisch wird die Einbindung von Werbung auf Kinderseiten aber dann, wenn Kinder nicht erkennen können, dass es sich um Werbung handelt.
Gerade wenn sich das Spielangebot der Seiten auch an Kinder richtet, ist ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der rechtlichen Regelungen zu richten. Gesetzliche Grundlagen für Onlinewerbung, die sich an Kinder richtet, finden sich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Telemediengesetz (TMG) sowie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV).
Demnach muss Werbung klar vom redaktionellen Inhalt der Webseite getrennt sein und darf nicht auf entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte wie Gewaltspiele verlinken. Eine Trennung zwischen Inhalten der Webseite und Werbung ist auf Kinderspielseiten noch strikter vorzunehmen als bei Erwachsenen. Insofern orientiert sich der Maßstab des Trennungsgrundsatzes nicht an dem „durchschnittlichen Verbraucher“, sondern vielmehr an der Nutzergruppe, die mit der Werbung und den Inhalten konfrontiert wird, in diesem Fall den Kindern. Diese sind nicht wie Erwachsene in der Lage zu beurteilen und danach zu differenzieren, ob es sich bei bestimmten Formen von Werbung um ein Spiel des Seitenbetreibers selbst oder ob es sich um die Werbung eines dritten Unternehmens handelt.
Das Besondere an Kinderseiten im Internet ist, dass sie häufig insgesamt ein sehr spielerisches Layout haben. Solche Webseiten arbeiten mit bewegten Bildern und weniger mit Text, um auch für eine jüngere Zielgruppe, deren Lese- und Schreibkompetenz noch nicht so ausgeprägt ist, ansprechend zu sein. Gerade dieser Umstand macht es Kindern besonders schwer zwischen Werbung und Inhalt auf solchen Spielewebseiten zu unterscheiden. Ein Klick in dem Glauben, das Kind startet ein Spiel und schon beginnt ein Werbefilm oder es wird umgeleitet auf eine Unternehmensseite oder gar auf nicht altersgerechte Inhalte, wie Horror- , Gewinn- oder Quizspiele, die den Tod errechnen sollen.
Darüber hinaus ist Werbung im Internet im Gegensatz zum Fernsehen immer direkter. Es besteht keine Möglichkeit sich der Werbung zu entziehen. Schließlich gibt es im Internet keine Werbeblöcke. Vielmehr begegnet dem Nutzer Werbung überall, nicht immer lässt sie sich wegklicken, häufig wirkt sie störend.
Vorsicht geboten! - Datenschutz auf Kinderseiten
Ein besonderes Schutzbedürfnis der Kinder ergibt sich auch im Zusammenhang mit Fragen des Datenschutzes auf Kinderseiten. Betreiber von Kinderseiten beschränken sich nicht immer auf das reine kostenlose Spielangebot. Eine andere Währung, nämlich die in Form von Daten, ist zunehmend bei den auf Kinderseiten angebotenen Gewinnspielen zu beobachten, in denen Kinder bei einer Teilnahme an einem Gewinnspiel aufgefordert werden, ihre Daten preis zu geben und sich zu erklären.
Vor allem bei jüngeren Kindern erscheint höchst zweifelhaft, ob diese rechtswirksam in die Datenerhebung und –verwendung einwilligen können. Schließlich fehlt ihnen in der Regel die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Datenverarbeitungsvorgänge. Zumindest bei jüngeren Kindern stellt sich die Frage, ob es in solchen Fällen nicht einer Einwilligung durch die Eltern/des gesetzlichen Vertreters bedarf.
Materialien und Links
Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz:
Aufklärung über Risiken im Netz bietet die Initiative www.watchyourweb.de - gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
jugendschutz.net kontrolliert das Internet und sorgt für die Einhaltung des Jugendschutzes. Darüber hinaus stellt jugendschutz.net auf der Webseite www.klick-tipps.net regelmäßig kindgerechte Internetangebote zusammen.
Auf der Kinder- und Jugendwebsite www.bmelv-durchblicker.de des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz finden Kinder und Jugendliche unter anderem wertvolle Informationen zur Sicherheit im Internet.
Der Erfurter Netcode e. V. setzt sich für die Qualität von Kinderseiten im Internet ein und vergibt ein Siegel für herausragend positive Angebote, so dass Eltern gute und sichere Internetseiten für Ihre Kinder zur Verfügung stehen.
Was macht der vzbv?
Werbung auf Kinderspielportalen
Das vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ hat im Zeitraum August bis Oktober 2011 insgesamt 52 kommerzielle Webseiten, die Browser-Spiele für Kinder anbieten, auf die rechtmäßige Einbindung von Werbung und den Umgang mit den Daten der Kinder untersucht. Ergebnis dieser Untersuchung: Betreiber von Kinderspielportalen sorgen nicht oder nicht hinreichend genug dafür, dass Kinder Werbung auf den Internetseiten erkennen können: Mal kommt die Werbung in spielerischer Aufmachung daher, mal lässt sich Werbung nicht einfach wegklicken, in anderen Fällen verlinkt Werbung gar auf Gewalt- und Kriegsspiele.
Neben der zwingenden Einhaltung der ohnehin bereits existierenden gesetzlichen Regelungen für Onlinewerbung, sind Betreiber von Kinderspielportalen verpflichtet, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) speziell geschützte Zielgruppe der Kinder im Blick zu haben. Somit ist generell bei Werbung, die sich an Kinder richtet ein anderer Bewertungsmaßstab anzulegen als bei Werbung in Richtung Erwachsener.
Die Untersuchung ergab auch, dass bei Kindern, die an Online-Gewinnspielen teilnehmen viele persönliche Daten abgefragt werden. Eine über die E-Mail-Adresse hinausgehende Datenabfrage bei Kindern läuft dem im Datenschutzrecht gesetzlich verankerten Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zuwider. Daran hielten sich die wenigsten Anbieter.
In 17 Fällen geht das Projekt gegen die Unternehmen vor und hat Unterlassungsverfahren eingeleitet.
Detaillierte Informationen zur Untersuchung der Kinderspielportale des Projekts "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" finden Sie im Untersuchungsbericht.
Welche Anforderungen Internetangebote für Kinder erfüllen sollten, hat das Projekt in einem Forderungskatalog zusammengefasst.
Umfrage
Welche Erfahrungen haben Sie mit Bewertungen im Internet gemacht? Sechs Mal bitten wir Sie um Antwort, vier Minuten Ihrer Zeit. Die Umfrage endet am 31.03.2012. Eine Auswertung erhalten Sie dann auf unserer Webseite.
AGB - Was steckt drin?
Mal ehrlich: Lesen Sie die Klauseln oder setzen Sie einfach so Ihr Häkchen? Warum Sie lieber genauer hinschauen sollten, verraten wir hier.
Das schwarze Schaf
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