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Facebook ist ein Soziales Netzwerk mit Sitz in den USA, das weltweit von über 900 Millionen Menschen genutzt wird. Es ist das meistbesuchte Soziale Netzwerk und soll knapp 23 Millionen aktive Nutzer in Deutschland haben. Laut einer Forsa-Umfrage hat damit fast jeder zweite Internetnutzer in Deutschland ein Profil bei Facebook.
2004 vom Harvard-Studenten Mark Zuckerberg gegründet, hat sich das kleine Studentenportal mittlerweile zu einem großen Datenimperium ausgeweitet. Facebook gerät seit 2009 immer wieder in die Kritik hinsichtlich seines laxen Umgangs mit den Themen Datenschutz und Datensicherheit. Nicht unverdient wurde Facebook 2011 mit dem Big Brother Award ausgezeichnet, der Unternehmen überreicht wird, die in „besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Menschen beeinträchtigen“.
Checkliste
Probleme und Handlungsempfehlungen
Entscheide selbst! - Privatsphäre-Einstellungen
Wer Facebook nutzt, sollte sich intensiv mit den Privatsphäre-Einstellungen auseinandersetzen. So gut wie immer entscheidet Facebook, was privat ist und privat bleiben darf. Und das ist in den Augen dieses Sozialen Netzwerks sehr wenig.
Nahezu alle Funktionen und Dienste, die Facebook anbietet, sind standardmäßig für alle Nutzer aktiviert. Genau so wird Facebooks gigantische Datensammlung, die von persönlichen Interessen über Standortdaten bis hin zu biometrischen Daten reicht, immer größer. Für den Nutzer ist es sehr mühsam sich durch die vielen verschiedenen Privatsphäre-Einstellungen zu suchen, um bestimmte Dienste und Funktionen zu deaktivieren. Darüber hinaus sind viele Informationen wie beispielsweise die Freundesliste, Statusmitteilungen, Fotos, Beiträge, Biografie, Familie und Beziehungen standardmäßig auf „alle“ voreingestellt. Das bedeutet, dass diese eingestellten Informationen für alle Internetnutzer, also auch außerhalb von Facebook sichtbar sind und genutzt werden können. Nicht zu vergessen ist, dass der Name, das Profilbild und das Geschlecht auch als öffentliche Informationen gelten und im Gegensatz zu den anderen Informationen für „alle“ nicht anders eingestellt werden kann. Diese Informationen sind also immer für alle im gesamten Web frei zugänglich, außer das Auffinden in Suchmaschinen wurde in den Einstellungen deaktiviert.
Seit September 2011 hat der Nutzer nun die Möglichkeit, jede Angabe in seinem Profil individuell einem bestimmten Personenkreis zugänglich zu machen. Fünf Einstellungsoptionen bietet Facebook an: „Öffentlich“, „Freunde“, „Freunde ohne Bekannte“, „Nur ich“ und „Benutzerdefiniert“, wie beispielsweise „Freunde von Freunden“ oder „Bestimmte Personen oder Listen“. Mit Hilfe der Profilvorschau kann der Nutzer außerdem prüfen, wie das eigene Profil für andere aussieht. Darüber hinaus bietet Facebook auch an, Freundeslisten zu erstellen, die eine Einteilung der Facebook-Freunde in beispielsweise Arbeitskollegen, enge Freunde, Bekannte etc. ermöglicht. Eine wichtige Funktion, um zusätzliche Privatsphäre zu schaffen.
Hilfe zur richtigen Einstellung der Privatsphäre bietet der Leitfaden der Initiative Klicksafe. Darüber hinaus stellt Klicksafe Video-Tutorials zu den wichtigsten Einstellungen auf Facebook zur Verfügung.
Spezielle Sicherheitsmaßnahmen bietet Facebook allen Nutzern unter 18 Jahren. Auch hierfür hat die Initiative Klicksafe einen Leitfaden entwickelt, der zeigt, welche Besonderheiten bei den Privatsphäre-Einstellungen für Minderjährige gelten.
Digitaler Lebenslauf - Facebooks neue Chronik
Im Februar 2012 wird die neue Facebook Chronik (englisch Timeline) für alle Mitglieder zur Pflicht – ob sie wollen oder nicht. Auf den ersten Blick ändert sich nur das Layout der Webseite und auch die Privatsphäre-Einstellungen der Nutzer bleiben so wie sie sind. Die Chronik soll dem Nutzer einfach eine bessere Übersicht über sein Profil verschaffen. Trotzdem ist einiges zu beachten.
Mit der Einführung der Chronik können Facebook-Nutzer nun auch so genannte „Lebensereignisse“ wie Arbeit & Ausbildung, Familie & Beziehung und Gesundheit & Wellness posten. Damit fordert Facebook seine Nutzer auf, künftig ihr gesamtes Leben bei dem Unternehmen zu dokumentieren – auch die Zeit vor dem Facebook-Beitritt. Sie sollten daher genau überlegen, was Sie preisgeben möchten und was nicht.
Jeder Nutzer, bei dem die Chronik freigeschaltet wird, hat 7 Tage Zeit diese auf Einträge zu prüfen, die er lieber noch löschen oder nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich machen möchte. Schließlich kommen viele Einträge wieder ans Licht, die der Nutzer längst vergessen hat und vielleicht auch vergessen wollte. Auch der Facebook-Freundeskreis könnte sich seit der Erstellung einiger Beiträge, die nun wieder sichtbar werden, verändert oder vergrößert haben.
Nehmen Sie sich daher in jedem Fall die 7 Tage Zeit, um Ihre Chronik zu bearbeiten, bevor diese dann automatisch freigeschaltet und für die anderen Nutzer sichtbar wird. Besonders das von Facebook eingerichtete Aktivitätenprotokoll, das alle Aktivitäten und Ereignisse des Facebook-Kontos auflistet, kann Ihnen dabei helfen. Wie Sie Ihre Chronik Ihren Bedürfnissen anpassen können, verrät Ihnen der Leitfaden der Initiative von Klicksafe.
Einladung wider Willen - Adressbuchimport und Freundefinder
Facebook gibt Nutzern die Möglichkeit, Kontaktdaten aus E-Mail- und Telefonadressbüchern sowie Instant-Messenger-Diensten zu importieren. In einem Facebook eigenen Adressbuch wird dem Nutzer dann angezeigt, welche Kontakte bereits bei Facebook registriert sind und welche noch nicht. Anschließend kann der Nutzer entscheiden, welche bereits registrierten Kontakte er zu seiner Freundesliste hinzufügen möchte und welche Kontakte eine Einladung zu Facebook erhalten sollen. Die Einladungen werden zwar nur verschickt, wenn der Nutzer dies ausdrücklich in Auftrag gibt. Die Nichtmitglieder aber haben keine Einwilligung in das Importieren, Speichern und Verwenden ihrer Daten gegeben. Und die Verantwortung für dieses datenschutzrechtliche Problem wälzt Facebook voll und ganz auf die Nutzer ab.
Nach Angabe von Facebook wird ausschließlich die E-Mail-Adresse der Nichtmitglieder zum Auffinden von Freunden genutzt. Ob Daten wie Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum auch importiert werden, bleibt unklar. Facebook-Nutzer, die ihr Adressbuch importiert haben, können diese Kontakte auch wieder löschen lassen und somit den Zugriff auf das eigene Adressbuch sperren. Besser ist es jedoch den Adressbuchimport gar nicht erst zu nutzen und lieber über die interne Suche bei Facebook nach Freunden zu suchen.
Und was ist, wenn ich gar kein Mitglied bei Facebook werden will? Alle Einladungs-E-Mails enthalten Links, mit deren Hilfe diese abbestellt werden können. Darüber hinaus darf Facebook dann diese E-Mail-Adresse auch grundsätzlich nicht mehr zu Zwecken des Freundefindens verwenden. Soweit, so gut, aber: Facebook behält die verschlüsselten E-Mail-Adressen trotzdem. Als Begründung führt das Unternehmen an, dass diese „zu einer Liste mit E-Mail-Adressen, an welche keine E-Mails geschickt werden sollen, hinzugefügt werden“. Darüber hinaus haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre persönlichen Informationen wie Namen oder Geburtsdatum aus der Datenbank von Facebook zu löschen . Dies gilt jedoch nur so lange, bis wieder einer ihrer Freunde sein Adressbuch importiert und Sie wieder unwissentlich in der Datenbank von Facebook landen.
Facebooks Geschäftsmodell - Werbung
Hinter Facebook steckt ein knallhartes Geschäftsmodell. Die Nutzung der Plattform ist zwar kostenlos, dennoch ist das Unternehmen keine Wohltätigkeitsorganisation: Bezahlt wird mit den eigenen Daten.
Facebook trägt die von den Nutzern eingestellten Daten und solche, die aus der Nutzung der verschiedenen Dienste und Anwendungen auf Facebook stammen, zusammen. Auf dieser Grundlage werden umfassende Profile der einzelnen Nutzer erstellt, um zielgerichtete Werbung zu schalten. Besonders problematisch ist dabei, dass nicht nur Facebook auf die Nutzerdaten zugreift und diese verwendet, sondern auch Dritte, die auf Facebook Anwendungen, wie Spiele oder Umfragen zur Verfügung stellen. Genau das ist vielen Nutzern überhaupt nicht bewusst.
Ich will doch nur spielen - Anwendungen von Dritten
Bei Facebook gibt es die Möglichkeit, Anwendungen, so genannte Applikationen (Apps) zu nutzen. Dies sind Programme, die von Drittanbietern für Facebook zur Verfügung gestellt werden, oft Spiele, Umfrage oder Quizze. Wird eine solche Anwendung installiert, ist sie fortan Teil des Profils. Doch hier ist Vorsicht geboten!
Die Anwendungen haben immer Zugriff auf die „öffentlichen“ Daten. Dazu gehören der Name, das Profilbild, das Geschlecht, die Netzwerke, die Nutzerkennnummer und die Freundesliste. Darüber hinaus können die Drittanbieter auf alle Daten zugreifen, die für „alle“ eingestellt sind. Daher sollten Informationen, die man nicht mit allen teilen möchte, in den Privatsphäre-Einstellungen in „nur Freunde“ eingestellt werden. Auf welche Informationen die Anwendung noch zugreift, wird vor der Installation in einem Hinweisfenster angezeigt. So räumen sich die Drittanbieter zum Beispiel die Erlaubnis ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers zu posten. Facebook-Nutzer sollten sich immer die Frage stellen, ob das kostenlose Spielen die umfassende Nutzung ihrer Daten durch Dritte rechtfertigt.
Besonders problematisch ist darüber hinaus, dass Anwendungen immer Zugriff auf die Freundeslisten haben und sich häufig das Recht einräumen, auch auf die Informationen von Freunden zu greifen zu dürfen. So gibt der Nutzer auch immer Daten über seine Kontakte mit heraus - ohne deren Zustimmung. Selbst wenn der Nutzer keine eigenen Anwendungen benutzt, werden Daten an Dritte weitergeben, wenn der Nutzer mit einem aktiven App-Nutzer befreundet ist. Um den ungewollten Datenaustausch nur auf die „öffentlichen Daten“ einzuschränken, muss man die voreingestellten Häkchen bei „Informationen, die durch deine Freunde zugänglich sind“, entfernen. Möchte man darüber hinaus auch eine Weitergabe der „öffentlichen Daten“ unterbinden, müssen Anwendungen grundsätzlich deaktiviert werden.
Noch einen Schritt weiter geht Facebook seit 2011 mit seinem neuen Dienst „umgehende Personalisierung“. Damit können ausgewählte Partnerseiten von Facebook die Accountdaten von Nutzern auslesen, um die Webseite auf den Nutzer zuzuschneiden. Beim Besuch der Partnerwebseite muss der Nutzer dafür bei Facebook eingeloggt sein. Diese Funktion ist wie so oft in den Privatsphäre-Einstellungen voreingestellt und muss erst deaktiviert werden. Nach Angabe von Facebook werden bei deutschen IP-Adressen keine Daten an die Partnerseiten weitergeleitet. Auf Facebook findet sich dazu kein Hinweis, im Gegenteil, dort steht, dass alle Daten, die für „alle“ einsehbar sind, übermittelt werden. Anderenfalls würde für Facebook und seine Partner dieser Dienst auch keinen Sinn ergeben. Wir raten aufgrund der intransparenten Datenweitergabe dazu, diese Anwendung zu deaktivieren.
Drück mich - Gefällt-mir-Button
Tolles Foto, schönes Video, interessante Artikel: Mit dem „Gefällt-mir-Button“ von Facebook können wir nicht nur auf Facebook selbst, sondern auch auf vielen Webseiten außerhalb des Netzwerkes unsere Vorlieben und Geschmäcker durch einen einfachen Klick zum Ausdruck bringen. Außerdem wird angezeigt, welchen Freunden das auch noch gefällt. So entsteht ein großes Netz aus Beziehungen, Vorlieben und Interessen, dass für die externen Webseitenbetreiber und die Werbewirtschaft Gold wert ist. Schließlich können sie uns so zielgerichtete Produkte und Werbung präsentieren.
Doch die Einbindung des Gefällt-mir-Button ist besonders auf Webseiten außerhalb von Facebook datenschutzrechtlich höchst bedenklich. Allein durch das Aufrufen einer Webseite, auf der der Gefällt-mir-Button eingebunden ist, erhält Facebook Angaben zu Datum, Uhrzeit, Webseite, Browser, Betriebssystem und IP-Adresse. Anhand dieser Daten besteht die Möglichkeit, dass Facebook diese Daten zusammenführt, um Nutzerprofile zu erstellen. Ohne Einwilligung ist das datenschutzrechtlich unzulässig. Ist der Nutzer bei einem Webseitenbesuch bei Facebook eingeloggt beziehungsweise betätigt er den Gefällt-mir-Button kann Facebook die vorgenannten Daten mit dem Facebookprofil des Nutzers verknüpfen. Zusammen ergibt das ein sehr umfassendes Profil eines Nutzers. Um dieser Datensammelei vorzubeugen, sollte man sich immer bei Facebook ausloggen und einen eigenen Browser nutzen, den man für andere Surf-Touren nicht verwendet. Eine weitere Möglichkeit zum Datenschutz bietet die Browser-Erweiterung Adblock Plus. Wie diese funktioniert und welche Einstellungen zu beachten sind, erklärt Andreas Weck auf netzpiloten.de.
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein (ULD) hat eine technische und rechtliche Analyse der Facebook-Fanseiten und des Gefällt-mir-Buttons erstellt: Beides verstößt gegen deutsche Datenschutzgesetze. Daraufhin hat das ULD private und öffentliche Stellen in Schleswig Holstein aufgefordert, die von Ihnen betriebenen Facebook-Fanseiten abzuschalten beziehungsweise zu deaktivieren. Ausführliche Informationen zum Stand der Verfahren erhalten Sie auf der Webseite des ULD .
„Empfehlen“ war gestern - Frictionless Sharing
Die Funktion Frictionless Sharing wurde zeitgleich mit der neuen Chronik entwickelt und dient dazu, die neue Chronik mit noch mehr persönlichen Informationen zu füllen. Möglich macht das eine Schnittstelle namens Open Graph, die es Entwickeln erlaubt, so genannte Social Apps mit Facebook zu verbinden. Verwendet der Nutzer solche Apps werden die jeweiligen Aktivitäten direkt in die Facebook-Chronik übertragen. So teilt der Nutzer beispielsweise automatisch mit, welchen Song er gerade hört, welchen Zeitungsartikel er gerade liest oder wie lange er schon joggt und welche Kalorien er bisher verbraucht hat. Das alles ohne extra auf einen Gefällt-mir-Button zu klicken.
Das Nutzungsverhalten wird also automatisch protokolliert und veröffentlicht. Damit teilt der Nutzer nicht mehr nur das mit, was er auch tatsächlich als teilenswert empfindet. Vielmehr wird seine gesamte Nutzung als eine Empfehlung an seine Freunde weitergegeben. Vielleicht hat man ja einen Artikel gelesen, aber findet diesen ganz und gar nicht teilenswert, trotzdem taucht dieser nun im eigenen Profil auf.
Positiv ist, dass die Nutzung dieser neuen Funktion absolut freiwillig ist. Der Nutzer entscheidet zum einen selbst, ob er solche Social Apps überhaupt verwenden möchte und zum anderen wird der Nutzer vor der Nutzungsbestätigung über das vorbehaltlose Teilen informiert und muss die Funktion aktiv bestätigen.
Nutzer sollten sich genau überlegen, ob sie solche Social Apps nutzen möchten mit der Folge, dass alle Aktivitäten automatisch bei Facebook preisgegeben werden.
Ich weiß, wo du gestern warst – Places
Super Restaurant hier, muss ich schnell meinen Freunden mitteilen, aber wie? Facebook Places macht es möglich. Haben Sie die Facebook-App und die Funktion Places auf Ihrem Handy installiert, können Sie nun auch auf Facebook mitteilen, wo Sie sich gerade befinden. Auch Ihre Freunde können das tun - das ist die von Facebook getroffene Voreinstellung. Die Meldung, wo Sie sich gerade befinden, wird auf Facebook als Statusnachricht und in der Rubrik „Personen, die jetzt hier sind“ in einer Karte angezeigt. Sichtbar wird Ihr Aufenthaltsort nur für Ihre Freunde, so sehen es die Einstellungen von Facebook vor. Trotzdem ist Vorsicht geboten.
Die besuchten Orte können Aufschluss über die mutmaßlichen Gewohnheiten und Interessen geben – interessant nicht nur für die Werbebranche. Die Einstellungen lassen sich in den Privatsphäre-Einstellungen unter „Dinge, die andere Personen teilen“, „Freunde können angeben, dass ich mich an einem Ort befinde“ ändern. Hier zeigt sich wieder Facebooks Geschäftsmodell: Statt die Nutzer zu fragen, ob Ihre Freunde angeben dürfen, an welchem Ort sie sich befinden, werden sie wieder einmal vor vollendete Tatsachen gestellt und müssen diese Funktion selbst deaktivieren. Darüber hinaus wäre es auch leicht möglich, dass die durch einen Freund erfolgte Ortsangabe erst vom Nutzer selbst bestätigt werden muss, bevor sie sichtbar wird.
Ungewollte Werbeträger – Deals und Sponsored Stories
Um den Dienst Places attraktiver zu machen, hat Facebook die Dienste „Deals“ und „Sponsored Stories“ eingeführt. Befindet sich der Nutzer in einem Geschäft und teilt dies mittels Places mit, erhält er einen Hinweis, falls das Unternehmen spezielle Gutscheine oder Rabatte bereithält. Löst der Nutzer daraufhin den Gutschein ein, der ihm auf seinem Smartphone angezeigt wird, erscheint automatisch eine Statusmeldung auf Facebook, wie beispielsweise Max Mustermann am 02.06.2011 um 16.04 Uhr bei H&M Berlin Alexanderplatz eine Herrenhemd 25 Prozent Rabatt. Noch einen Schritt weiter geht der Dienst Sponsored Stories: Gibt der Nutzer ein Kommentar zu einem Unternehmen ab, in das er eingecheckt hat, werden der Kommentar und das Profilfoto des Nutzers auf den dafür vorgesehenen Anzeigenflächen am rechten Rand im Profil von Freunden angezeigt. Die Unternehmen machen die Nutzer so zu ihren Werbeträgern. Wenn der Freund das Restaurant nun schon zum dritten Mal in einer Woche besucht, na dann muss es ja gut sein?
Für die Unternehmen sind die beiden Dienste eine nie da gewesene Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Bei beiden neuen Diensten werden die Nutzer selbst nämlich ungefragt zu Werbefiguren. Jede Schnäppchenjagd wird zu einer persönlichen Empfehlung an die Facebook-Freunde – ob der Nutzer das möchte oder nicht. Besonders bei Sponsored Stories hat der Nutzer keinen Einfluss darauf, wie mit dem Kommentar und dem Profilbild geworben wird. Darüber hinaus gelangen die Unternehmen durch die Dienste an viele persönliche Daten der Nutzer. Vielen Nutzern ist das überhaupt nicht bewusst. Es ist daher dringend erforderlich, dass die Nutzer bei einem solchen Dienst über die Konsequenzen transparent aufgeklärt werden, damit sie selbst entscheiden können, ob sie Werbung für ein Unternehmen machen wollen oder nicht.
Urheberrecht beachten
Das Einstellen von Inhalten wie Texte, Fotos und Videos ist einfach und unkompliziert auf Facebook. Doch Achtung: Hier gilt das Urheberrecht! Es dürfen nur eigene Inhalte hochgeladen werden. Bei fremden Inhalten ist vorher die Einwilligung des Urhebers, also zum Beispiel der Fotograf eines Fotos, einzuholen. Nämlich nur der Urheber hat zunächst das Recht, zu bestimmen, wer sein Werk wann, wo und in welchem Umfang verwenden darf.
Wenn es sich um ein eigenes Foto handelt, auf dem aber auch andere Personen abgelichtet sind, müssen auch diese vorher auch gefragt werden. Anderenfalls ist man etwaigen Rechtsansprüchen, wie beispielsweise Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz ausgesetzt.
Ebenso ist Vorsicht beim Setzen von Links auf fremde Inhalte, beispielsweise zu einem YouTube Video, geboten. Denn Facebook zeigt automatisch ein kleines Vorschaubild auf der Pinnwand des Nutzers an, wenn dieser einen Link setzt. In der Regel sind diese Bilder aber urheberrechtlich geschützt. Daher sollte immer die automatische Miniaturvorschaugrafik deaktiviert werden.
Fatal ist darüber hinaus der Umstand, dass sich Facebook in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein umfassendes, weltweites Nutzungsrecht in Bezug auf sämtliche Inhalte einräumt, die die Nutzer auf die Plattform einstellen. Das kann zur Folge haben, dass eigene Fotos und Texte an anderer Stelle und/ oder in einem anderen Kontext durch Facebook wieder verwendet werden.
Deine Augen kenn´ ich doch: Gesichtserkennung
Laden Nutzer auf Facebook Fotos hoch, erkennt eine Gesichtserkennungssoftware die auf den Fotos abgebildeten Freunde und schlägt vor, diese zu markieren, das heißt mit einem Namen zu versehen.
Die Erkennung basiert auf der Auswertung biometrischer Daten für Gesichter. Um diese biometrischen Daten zu erhalten, ordnet Facebook die Markierungen dem jeweiligen Konto des markierten Nutzers zu, vergleicht die Gemeinsamkeiten auf den markierten Fotos und speichert eine Zusammenfassung des Vergleichs. Die Gesichtserkennungsfunktion ist entgegen den europäischen Datenschutzbestimmungen standardmäßig für alle Nutzer aktiviert. Der Hamburger Datenschützer hat daher angekündigt rechtliche Schritte gegen Facebook einzuleiten.
Bis dahin müssen die Facebook-Nutzer, die nicht wollen, dass Fotos automatisiert nach ihrem Gesicht abgesucht werden, mühevoll den „Aus-Knopf“ in den Privatsphäre-Einstellungen suchen. Dieser ist in den Privatsphäre-Einstellungen harmlos als „Freunden Fotos von mir vorschlagen“ bezeichnet. Eine detaillierte Anleitung, um die Gesichtserkennung zu deaktivieren, finden Sie in dem Blog des Journalisten Richard Gutjahr .
Vorsicht bei Facebook-Gruppen
Zu Gruppen schließen sich Facebook-Mitglieder zusammen, die dieselben Interessen haben und Inhalte miteinander teilen wollen. Sei es, dass sich begeisterte Hobbyköche oder politisch motivierte Nutzer über Gruppen eng vernetzen, Inhalte und Ausgestaltung sind relativ offen: Chatten innerhalb der Gruppe, Erstellen von gemeinsamen Dokumenten oder Veranstaltungsplanungen, Posten von Fragen und Fotos, alles ist möglich.
Gruppenmitglied kann ein Facebook-Nutzer werden, in dem er seinen Beitritt in der gewünschten Gruppe beantragt und der Gruppen-Administrator diesen bestätigt. Eine andere Möglichkeit der Gruppenmitgliedschaft ist, wenn ein Gruppenmitglied, einen Facebook-Freund „hinzufügt“. Nicht immer ist das vom Neumitglied gewünscht, beziehungsweise erfolgt ohne seine Zustimmung. Zwar erhält der Nutzer eine Benachrichtigung über die Gruppenmitgliedschaft und kann auch aus der Gruppe sofort wieder austreten, aber bis dahin kann der Schaden für einen Nutzer, der zum Beispiel ein öffentliches Ansehen hat, bereits sehr groß sein.
Es ist unverständlich, warum die Nutzer nicht vorher gefragt werden, ob sie Mitglied in einer Gruppe werden wollen. Sie müssen mehr Recht haben, als ein einfaches Austrittsrecht.
Wir werden dich vermissen – Löschen des Profils
So einfach, wie es ist, ein Profil zu erstellen – so schwer ist es auch, wieder aus Facebook auszutreten. Facebook bietet hierfür zwei Möglichkeiten: Einerseits kann ein Account deaktiviert werden. Der Useraccount wird auf „inaktiv“ geschaltet – die Daten verbleiben jedoch auf den Rechnern der Firma und werden bei einer erneuten Anmeldung im System sofort wieder genutzt. Unter einem zweiten, schlecht zu findenden Link kann man sich jedoch komplett von Facebook abmelden. Dazu muss man im Hilfebereich „Konto löschen“ eingeben und erhält dann den entsprechenden Link. Offen bleibt jedoch, wann die Daten endgültig gelöscht werden
Hat der Nutzer endlich die Löschfunktion gefunden, baut Facebook zudem auch noch großen emotionalen Druck auf. Da erscheinen Fotos einiger Freunde auf dem Bildschirm, die zum Beispiel mit „Maria wird dich vermissen“ beschriftet sind. Man kann diesen Freunden dann eine Abschiedsnachricht senden. Außerdem verlangt Facebook die Angabe von Gründen für die Abmeldung. Auch das führt dazu, dass viele Nutzer dann doch bleiben. Ein weiteres Problem besteht darin, dass Daten häufig ohne Wissen des Verbrauchers von Drittanbietern genutzt werden. Hat der Nutzer es endlich geschafft, seine Daten in einem Sozialen Netzwerk zu löschen, bleiben die Daten offensichtlich bei dem Drittanbieter jedoch weiterhin bestehen.
Checklisten und Links
Hilfe zur richtigen Einstellung der Privatsphäre bei Facebook bietet der Leitfaden der Initiative Klicksafe.
Die Initiative „Europe versus Facebook“ zeigt, wie Nutzer Ihr Auskunftsrecht über Ihre Daten bei Facebook einfordern können.
Was macht der vzbv?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Facebook im Juli 2009 wegen verbraucherfeindlicher Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen abgemahnt und zur Änderung aufgefordert. Der Betreiber gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich, beanstandete Klauseln nicht mehr zu verwenden. Dies wurde nur teilweise eingehalten, so dass ein Vertragsstrafeverfahren gegen Facebook erfolgreich geführt wurde.
Außerdem hat der vzbv im November 2010 Klage gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin eingereicht, nachdem das Unternehmen nicht auf eine erneute Abmahnung des vzbv reagiert hatte. Nach Ansicht des vzbv verstoßen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte. Hauptkritikpunkte sind der Adressbuchimport und Freundefinder sowie die Datennutzung durch Drittanbieter. Am 06.03.2012 gab das Landgericht Berlin der Klage des Projekts in vollem Umfang statt. Facebook hat nun Berufung eingelegt. Da eine Begründung noch nicht vorliegt, bleibt abzuwarten, ob Facebook das Urteil im gesamten Umfang anficht oder sich nur auf Teilaspekte beschränkt.
Aktuelles
Offener Brief an Facebook: Mehr Verantwortung für den Datenschutz
Facebook überarbeitet seine Richtlinie… schon wieder
Facebook ändert seine Nutzungsbedingungen – widersprechen Sie!
Facebook legt Berufung ein
vzbv gewinnt Klage gegen Facebook
Umfrage
Wie nutzen Sie Ihr Smartphone? Sieben Mal bitten wir Sie um Antwort, fünf Minuten Ihrer Zeit. Die Umfrage endet am 30.06.2012. Eine Auswertung erhalten Sie dann auf unserer Webseite.
AGB - Was steckt drin?
Mal ehrlich: Lesen Sie die Klauseln oder setzen Sie einfach so Ihr Häkchen? Warum Sie lieber genauer hinschauen sollten, verraten wir hier.
Das schwarze Schaf
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