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Bewertungsportale
Früher mussten Verbraucher umständlich mehrere Werbeprospekte oder Kataloge wälzen und von Hand vergleichen, welche Produkte am ehesten ihren Wünschen entsprechen. Beim Finden eines besonders vertrauenswürdigen Arztes, eines günstigen Handwerkers oder eines Restaurants verließen sich viele Menschen auf persönliche Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis. Das Internet vereinfacht nun Empfehlungsverfahren und bietet die Chance Erfahrungen und Wissen zu teilen und dadurch den Markt zu beeinflussen. Aber wie selten sonst im Internet mischen sich bei Bewertungsportalen ehrenwerte mit weniger ehrenwerten Motiven. Immer wieder gibt es gefälschte Bewertungen von Unternehmen selbst auf den Portalen, die die Nutzer beeinflussen.
Informationen zu Diensten und Anbietern
Checkliste
Probleme und Handlungsempfehlungen
Was muss ich beim Einschätzen einer Bewertung beachten?
Bewertungen anderer Nutzer sind sehr hilfreich, um sich unbekannte Produkte zu kaufen oder an unbekannte Orte zu reisen. Doch betrachten Sie jede Bewertung kritisch, denn diese hängen stark vom jeweiligen Nutzer, also dessen Zufriedenheit in der konkreten Situation, dessen Geschmack und dessen Erwartungen ab. Je mehr Bewertungen Sie sich daher anschauen, desto differenzierter wird Ihr Eindruck sein. Sinnvolle Details in der Bewertung helfen Ihnen zu entscheiden, ob das Lob oder die Kritik aus Ihrer Sicht berechtigt ist.
Achten Sie auch auf die Aktualität und die Anzahl der Bewertungen. Zum einen können sich Dienstleister und Orte ändern. Zum anderen ist es wenig wert, wenn ein Anbieter zum Beispiel zu 90 Prozent positiv bewertet wurde, aber die Anzahl der Bewertungen insgesamt niedrig ist. Wenn von drei Bewertungen zwei positiv ausfallen, ist dieses Ergebnis weniger aussagekräftig, als wenn von eintausend Bewertungen neunhundertfünfzig gut sind. Schauen Sie sich zum Schluss das Profil des Bewerters an, wenn die Plattform Ihnen das ermöglicht. Wie alt ist der Bewerter? Familie oder Single? Die Interessen und Ansprüche sind je nach Lebensumstand sehr unterschiedlich.
Wie erkenne ich gefälschte Bewertungen?
Immer wieder schreiben Unternehmen selbst positive Einträge in Bewertungsportalen oder lassen diese durch spezialisierte Werbeunternehmen verfassen. Für den Nutzer ist es schwer, solche gefälschten Bewertungen zu erkennen. Unsere Checkliste hilft Ihnen daher, gefälschten Bewertungen auf die Spur zu kommen.
Worauf muss ich achten, wenn ich selber Beiträge verfassen will?
Wer selbst teilnehmen und Beiträge verfassen will, sollte sachlich bleiben. Auch wenn der Ärger groß ist – andere Nutzer haben mehr von nüchternen Beiträgen. „Sechs Stunden war keiner an der Hotline zu erreichen“ hilft anderen Menschen viel mehr als die Behauptung „Service totaler Mist.“ Schreiben Sie außerdem nur das auf, was Sie tatsächlich auch selbst erlebt haben. Die Erzählungen des Freundes eines Freundes nutzen anderen Verbrauchern oft nichts.
Wer persönlich wird oder übertreibt, kann sich juristischen Ärger einhandeln. Nutzer dürfen nur Bewertungen abgeben, die wahr sind und im Zweifel auch nachgewiesen werden können. Vermeiden Sie darüber hinaus Ironie. Die kann schnell falsch verstanden werden. Wer Fotos von Produkten oder Orten veröffentlicht, sollte sicherstellen, dass er dies darf. Sollten Personen darauf mit abgebildet sein, gebieten Respekt und Gesetz das Einverständnis zur Veröffentlichung im Internet.
Spezialfall: Personenbewertungen
Bewertungen von Ärzten, Lehrern und Professoren haben einen regelrechten Boom erlebt. Solche personenbezogenen Bewertungsplattformen weisen im Verhältnis zu Produktbewertungsplattformen aber ein höheres Konfliktpotential auf. So ist das Verhältnis von Bewerter und Bewertetem nicht ausgeglichen. Der Bewerter kann sich anonym bewegen und seine Bewertung abgegeben. Der bewertete Arzt oder Lehrer ist jedoch mit seiner wahren Identität im Netz vorhanden. Hier besteht deshalb eine große Gefahr der Schmähkritik. Überlegen Sie sich demnach vor Abgabe einer Bewertung, auch wenn diese anonym ist, ob Sie selbst in dieser Weise und vielleicht sogar anonym bewertet werden möchten und was Sie sich an Feedback wünschen würden.
Ein weiterer Gast: Werbung
Häufig können Unternehmen gegen Geld Premium-Einträge auf Bewertungsplattformen erwerben, die dann entweder in einem Anzeigenbereich oberhalb der Trefferliste oder innerhalb der Trefferliste farblich hervorgehoben erscheinen. Nutzer müssen also darauf achten, ob sie gerade die Werbung oder die tatsächliche Bewertung anschauen.
Allgemeine Informationen
Sind gefälschte Bewertungen rechtswidrig?
Produktbewertungen spielen bei Kaufentscheidungen eine erhebliche Rolle. Hinter einer vermeintlich positiven Bewertung kann sich aber auch das Werk von Werbe-Spezialisten verbergen (so genanntes „Astroturfing“). Unternehmen wollen so ihre Leistungen und Produkte in einem besseren Licht erscheinen lassen, um ihren Absatz zu fördern. Entscheidet sich der Verbraucher aufgrund einer gefälschten Bewertung für ein Produkt, so droht der Verbraucher in seiner Entscheidung fehlgeleitet zu werden. Er könnte die „falsche“ Entscheidung treffen, die er auf Basis „richtiger“ Informationen nicht getroffen hätte. Solche Bewertungen sind daher Schleichwerbung im Sinne von § 4 Nr. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit rechtswidrig.
Was tun Plattformbetreiber gegen gefälschte Bewertungen?
Für den Nutzer ist es schwer zu erkennen, ob eine positive Bewertung von einem Unternehmen selbst verfasst worden ist. Aber die Plattformbetreiber selbst können gefälschten Bewertungen auf die Spur kommen: So gibt es verschiedene Software, die alle Berichte nach bestimmten Wörtern filtert. Auffällige Beiträge werden dann von Mitarbeitern der Portale überprüft. Eine weitere Vorsichtmaßnahme ist, dass Nutzer nur bewerten dürfen, wenn sie das Produkt selbst gekauft oder die Dienstleistung in Anspruch genommen haben. Dies kann aber umgangen werden, indem beispielsweise ein Hotel gebucht und sofort wieder storniert wird, so dass trotzdem eine Bewertung abgegeben werden darf.
Eine Pflicht, das Angebot vorab stets und ohne konkreten Anlass eingehend zu überwachen, um zukünftige gefälschte Bewertungen zu verhindern, kann den Plattformbetreibern nach dem Gesetz nicht auferlegt werden. Erst wenn sie Kenntnis von gefälschten Bewertungen haben, sind sie zur Überprüfung und je nach Ergebnis zu Sperrung oder Löschung des Beitrags verpflichtet.
Checklisten und Links
Was macht der vzbv?
Empfehlungen für Betreiber von Bewertungsportalen
Der vzbv hat Empfehlungen erstellt, die Anbietern von Bewertungsportalen als Hilfestellung dienen soll, wie sie ihre Angebote verbraucherfreundlicher gestalten können.
Der Film zu Bewertungen im Internet
Wir haben auch einen Kurzfilm zum Thema Bewertungen im Internet erstellen lassen. Viel Spaß dabei wünscht Ihnen Ihr Surfer-Team.
Online-Umfrage zum Cloud-Computing
Und haben Sie 5 Minuten Zeit? - Wir würden uns sehr über die Beantwortung unser kurzen neun Fragen zum Thema Cloud-Computing freuen, damit wir wissen, wo der Schuh drückt.
Danke, Ihr Surfer-haben-Rechte-Team