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Stand: 16.05.2012
Aktuelle Meldungen zum Thema Vertragsrecht/AGB
Aktuelle Meldungen
TKG-Novelle stärkt Verbraucherrechte
Im Rahmen einer umfassenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes haben sich die Rechte der Verbraucher gegenüber den Anbietern von Telekommunikationsleistungen stark verbessert. Künftig sind Verbraucher nicht nur besser gestellt, wenn es um Umzüge oder Anbieterwechsel geht, sondern auch wenn sie in der Warteschleife einer Hotline festhängen oder an einen unseriösen Call-by-Call-Anbieter geraten. Die Verbraucherzentralen haben Ihre neuen Rechte übersichtlich zusammengefasst.16.05.2012
Facebook legt Berufung ein
Facebook hat gegen das Urteil des Landgerichts Berlin (Az.: 16 O 551/10) Berufung eingelegt. Gegenstand des Urteils waren der „Freundefinder“ sowie unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen. Da eine Begründung noch nicht vorliegt, bleibt abzuwarten, ob Facebook das Urteil im gesamten Umfang anfechten oder sich nur auf Teilaspekte beschränken wird. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.Abofallen: Die Lücke in der Button-Lösung
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzesvorstoß zu Abofallen auf zahlreiche Verbraucherbeschwerden reagiert. Abofallen versuchen Verbrauchern unter dem Deckmantel kostenloser Dienste kostenpflichtige Abos unterzujubeln. Durch das neue Gesetz, das im Juli in Kraft treten soll, werden Anbieter verpflichtet, auf Zustimmungs-Buttons entgeltliche Leistungen deutlich als solche hervorzuheben. Die Branche hat auf die anstehende Gesetzesänderung reagiert. Im Netz bieten Dienstleister bereits „Lösungen“ an, die unter Einhaltung der neuen gesetzlichen Bestimmungen möglichst viele Nutzer zu einer Zustimmung verleiten sollen.11.04.2012
Treibt Topdeals Preise für Verbraucher in die Höhe?
Berichten von Spiegel TV zufolge besteht bei der Gutscheine-Versteigerungsplattform topdeals.de der Verdacht der Manipulation. Die Plattform, die ihr Angebot mit dem Slogan „Traumurlaub ab einem Euro“ bewirbt steht im Verdacht mit Software die Preise der Gutschein-Auktionen gezielt in die Höhe zu treiben um Verbraucher zu einem höheren Gebot zu verleiten. Ein Informant hatte Spiegel TV interne Dokumente zugespielt, die den Manipulationsverdacht weiter erhärten. Topdeals.de wird vorgeworfen, so genannte Biet-Software einzusetzen, um die Preise künstlich in die Höhe zu treiben. Durch automatische Gebote verhindert derartige Software, dass eine Auktion unter einem zuvor von Anbieter festgesetzten Mindestbetrag endet.Werbung für den „AppleCare Protection Plan“ verstößt laut vzbv gegen geltendes Recht
Der Computer- und Smartphone-Hersteller Apple bietet seinen Kunden eine kostenpflichtige zusätzliche Garantie für Apple-Produkte an. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelt, dass die Online-Werbung für diese Zusatzversicherung Verbraucher in die Irre führt. Denn Apple weist in der Online-Werbung nicht auf das gesetzlich geregelte europaweit gültige zweijährige Gewährleistungsrecht hin. Gemeinsam mit zehn europäischen Verbraucherorganisationen hat der vzbv daher Apple abgemahnt. Bis zum 30.März kann Apple nun eine Unterlassungserklärung abgeben.20.03.2012
Umfrage
Wie nutzen Sie Ihr Smartphone? Sieben Mal bitten wir Sie um Antwort, fünf Minuten Ihrer Zeit. Die Umfrage endet am 30.06.2012. Eine Auswertung erhalten Sie dann auf unserer Webseite.
AGB - Was steckt drin?
Mal ehrlich: Lesen Sie die Klauseln oder setzen Sie einfach so Ihr Häkchen? Warum Sie lieber genauer hinschauen sollten, verraten wir hier.
Das schwarze Schaf
Sie denken, dass ein Anbieter sich nicht an die Regeln hält? Hier können Sie uns darauf hinweisen.
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Rechtsberatung
...im Einzelfall erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort.