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Bald Klarheit in Sachen Freundefinder und Co.?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im November 2010 Klage gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin eingereicht, nachdem das Unternehmen nicht die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.
Nach Ansicht des vzbv verstoßen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte. Hauptkritikpunkte sind unter anderem der Adressbuchimport und Freundefinder sowie die Datennutzung durch Drittanbieter. Ein besonderer Streitpunkt im Verfahren wird es sein, wo und wie die personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer verarbeitet werden. Dieser Punkt ist entscheidend für die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche nach deutschem Datenschutzrecht. Facebook behauptet ohne nähere Darlegung, die Datenverarbeitung würde im „europäischen Hauptquartier“ (Irland) erfolgen, so dass irisches Datenschutzrecht Anwendung fände. Das Projekt-Team hat an dieser Darstellung erhebliche Zweifel.
Das Projekt-Team wird Sie über das Verfahren auf dem Laufenden halten.
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AGB - Was steckt drin?
Mal ehrlich: Lesen Sie die Klauseln oder setzen Sie einfach so Ihr Häkchen? Warum Sie lieber genauer hinschauen sollten, verraten wir hier.
Das schwarze Schaf
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