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Facebook legt Berufung ein: Rechtsstreit mit Verbraucherschützern geht in die zweite Runde
Facebook legt Berufung ein
Freundefinder von Facebook liest Adressbuch aus
Der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und Facebook geht damit in die nächste Runde. Die Verbraucherschützer vom vzbv warfen dem Sozialen Netzwerk Facebook vor, bei seinem „Freundefinder“ nicht klar genug zu kommunizieren, dass man bei Nutzung der Anwendung Facebook sein komplettes Adressbuch auslesen lässt. Hierdurch sind auch die persönlichen Daten unbeteiligter Dritter betroffen – ein Problem aus Sicht des Verbraucherschutzes. Die Richter gaben dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht und forderten Facebook dazu auf, hier Abhilfe zu schaffen.
Rechteabtretung im Kleingedruckten der AGBs
Weiterer Gegenstand der Klage waren die AGBs von Facebook. Im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen räumt sich Facebook ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten der Nutzer ein. Das Gerichtsurteil zog diese Praxis in Zweifel und urteilte, dass Facebook in Zukunft klarstellen müsse, welche urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse übertragen werden sollen. Eine derart weitgehende und unklare Übertragung der Rechte sei unzulässig.
Das Datenschutzkarussell der Facebook-AGBs
Auch in Punkto Datenschutz gaben die Richter dem vzbv recht. Dem Gerichtsurteil zufolge müsste Facebook seine Einwilligungserklärung zur Nutzung der persönlichen Daten für Werbezwecke überarbeiten und auch die Informationspolitik bezüglich anstehender AGB-Änderungen transparent gestalten.
Facebook hat sich mit der Berufung gegen das Gerichtsurteil zugleich auch gegen eine Kehrtwende in der Unternehmenspolitik in Sachen Datenschutz ausgesprochen. Nun muss wieder vor Gericht geklärt werden, ob das Urteil Bestand haben wird. Der vzbv wird auch in der nächsten Runde für eine Stärkung der Verbraucherrechte in Sozialen Netzwerken streiten. Es bleibt spannend.
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