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Stand: 04.07.2012

EuGH: Auch heruntergeladene Software darf weiterverkauft werden
In einem Grundsatzurteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Weiterverkauf von gebrauchter Software, die durch Herunterladen von einer Webseite erworben wurde, klar bejaht. Das Urteil gilt zwar nicht unmittelbar für den Weiterverkauf anderer digitaler Güter, wie zum Beispiel MP3-Dateien oder eBooks, die Überlegungen des EuGH ließen sich aber auch darauf übertragen.
vzbv begrüßt EuGH-Urteil zum Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware
Bislang bestand große Rechtsunsicherheit, ob der im Urheberrecht für das Verbreitungsrecht anwendbare Grundsatz der Erschöpfung auch für Inhalte gilt, die zum Beispiel über einen Download erworben wurden. Der EuGH hat nun entschieden, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch in diesen Fällen gilt und der Erwerber durch die Zahlung eines Entgelts für die unbefristete Nutzungslizenz das Eigentum an der Software erhält mit der Folge, dass er diese auch weiterverkaufen darf. Mit dem Weiterverkauf muss der ursprüngliche Erwerber die auf seinen Computer heruntergeladene Kopie unbrauchbar machen.
Nach der Entscheidung des EuGH muss nun der Bundesgerichtshof über den Fall befinden.
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