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Mobilfunkanbieter E-Plus wegen Klausel zur Vorratsdatenspeicherung abgemahnt
Vorratsdatenspeicherung: Verbraucherschützer mahnen AGB-Klausel von E-Plus ab
Klausel als Freifahrtschein zur Datensammelei
So ist zum Beispiel im Falle von Flatrate-Tarifen nicht erforderlich zu speichern, wer, wann von welchem Anschluss telefoniert hat, geschweige denn, welche Anrufe beim Kunden eingehen. Das gleiche gilt auch für die Speicherung der Nutzung kostenloser Rufnummern oder generell des jeweiligen Standorts des Kunden über Funkzellen bei der Nutzung eines Handys oder Smartphones. Aus einem im Juni veröffentlichten Dokument der Bundesnetzagentur geht hervor, dass zahlreiche Mobilfunkanbieter großzügig Daten ihrer Kunden speichern. Zu den erfassten Daten gehören laut Bundesnetzagentur in vielen Fällen auch Bewegungsdaten und Gerätenummer des benutzten Telefons. Laut Dokument machen E-Plus und weitere Anbieter bei der Speicherung und Erfassung von Daten oft keinen Unterschied zwischen Flatrates und nicht pauschal abgerechneten Verbindungen. Zudem werden Bewegungsdaten in Form der Standortkennung oder Funkzellen-ID gespeichert – auch bei Diensten, die nicht standortabhängig sind. Derartige Daten sind lediglich bei einigen wenigen Tarifen abrechnungsrelevant, eine undifferenzierte Speicherung der Daten bei allen Kunden ist daher aus Sicht des Verbraucherschutzes unzulässig. Der Berliner Anwalt Meinhard Starostik hat aufgrund massiver Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser unter Telefonanbietern anscheinend weit verbreiteten Speicherpraxis Klage gegen Vodafone eingereicht. Weitere Klagen gegen Mobilfunkanbieter sollen folgen.
Intransparente Informationspolitik der Mobilfunkanbieter
Bei unklar formulierten Geschäftsbedingungen ist es für Verbraucher schwierig herauszufinden, welche Daten durch ihren Mobilfunkanbieter wie lange gespeichert werden. Laut Bundesdatenschutzgesetz (§34) haben Verbraucher Anspruch auf zumindest abstrakte Informationen über die in einem TK-Unternehmen zu einer Person bzw. einem Anschluss gespeicherten Verkehrsdaten und Auskunft über die jeweilige Rechtsgrundlage, nach der die Daten gespeichert worden sind. Das Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ ruft Verbraucher dazu auf, ein Auskunftsersuchen an ihren Mobilfunkanbieter zu stellen und stellt hierfür ein Musterschreiben bereit. Viele Anbieter verweigern derzeit, Nutzern Auskunft über die gespeicherten Daten zu geben. Beharrliches Bestehen auf Auskunft über die eigenen Daten und Bitte um klare Kommunikation darüber, welche Daten wie lange und vor allem zu welchem Zweck erfasst werden, können dazu beitragen, dass Anbieter sich ihrer Verantwortung beim Datenschutz und Verbraucherschutz bewusst werden.
Update:
Es gab eine erste Rückmeldung von E-Plus. Wir berichten über den weiteren Verlauf.
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