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vzbv legt erneut Klage gegen Facebook ein
Facebooks App-Zentrum
Fehlende Einwilligung in die Datenweitergabe
Bei Facebook gibt es die Möglichkeit so genannte Apps zu nutzen. Häufig sind das Spiele, Umfragen oder Quizze, die von Drittanbietern für Facebook und dessen Mitglieder zur Verfügung gestellt werden. Im Juli 2012 hat Facebook auf seiner Plattform ein sogenanntes App-Zentrum eingerichtet, dass alle angebotenen Apps nach Kategorien anzeigt. Im Gegensatz zu vorher, wird nun vor der Installation der App nicht mehr in einem Hinweisfenster angezeigt, auf welche Informationen die App zugreifen will. Nunmehr wird zum Beispiel durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder „An Handy laden“ die Einwilligung des Nutzers zur umfassenden Datennutzung und –weitergabe unterstellt. Nur unterhalb des Buttons in kleiner hellgrauer Schrift findet sich eine Auflistung der Daten, die der App-Anbieter erheben und nutzen will. Dadurch wird zum einen fälschlicher Weise der Eindruck bei den Nutzern erweckt, dass durch diese Hinweise die Datenverwendung durch Dritte hinreichend legitimiert sei. Zum anderen erfordert eine solche umfassende Datenweitergabe an Dritte nach deutschem Recht eine bewusste und informierte Einwilligung eines Nutzers. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes verstößt Facebooks App-Zentrum damit sowohl gegen das Telemediengesetz als auch gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
Die Unerfahrenheit der Nutzer wird ausgenutzt
Hinter Facebook steckt ein knallhartes Geschäftsmodell. Die Nutzung der Plattform ist zwar kostenlos, dennoch ist das Unternehmen keine Wohltätigkeitsorganisation: Bezahlt wird mit den eigenen Daten. Facebook trägt die von den Nutzern eingestellten Daten und solche, die aus der Nutzung der verschiedenen Dienste und Anwendungen auf Facebook stammen, zusammen. Auf dieser Grundlage werden umfassende Profile der einzelnen Nutzer erstellt, um zielgerichtete Werbung zu schalten. Besonders problematisch ist dabei, dass eben nicht nur Facebook auf die Nutzerdaten zugreift und diese verwendet, sondern darüber hinaus auch die App-Anbieter. Genau das ist vielen Nutzern überhaupt nicht bewusst. Indem Nutzer im App-Zentrum auf den Button „Spiel spielen“ klicken, wissen Sie nicht, dass ihre Daten an Dritte für Werbezwecke weitergegeben werden. Gerade Kinder und Jugendliche werden so in ihrer geschäftlichen Unerfahrenheit ausgenutzt – ein klarer Wettbewerbsverstoß. Facebook-Nutzer sollten sich daher immer die Frage stellen, ob das kostenlose Spielen die umfassende Nutzung ihrer Daten durch Dritte rechtfertigt.
Facebooks mangelndes Interesse am Datenschutz
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die beispielsweise auch eine explizite Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorgibt, ist Facebook ein Dorn im Auge, wie Briefe an das irische Justizministerium belegen. Kein Wunder, fühlt sich Facebook doch von den Vorgaben der EU-Kommission in seinem Geschäftsmodell bedroht. Umso mehr wird sich der Verbraucherzentrale Bundesverband für einen starken europäischen Datenschutz einsetzen, der den Schutz der persönlichen Daten und die Privatsphäre der Nutzer auch in Zukunft gewährleistet.
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