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Reisen
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Probleme und Handlungsempfehlungen
Nur bei den „Großen“ buchen?
Neben den großen und namhaften Unternehmen bieten auch tausende kleine Veranstalter oder Privatpersonen Reisen und Unterkünfte an. Nur: Wer ist vertrauenswürdig und leistet das Versprochene? Seriöse Webseiten geben Auskunft über den Namen des Vertragspartners, die Rechtsform des Unternehmens, die vollständigen Kontaktdaten und die Handelsregisternummer. Es muss deutlich werden, mit wem der Kunde den Vertrag schließt, wer die angebotene Reiseleistung erbringt und wer bei Mängeln haftet.
Druckst Du!
Das Internet ist schnell und kurzlebig, dort gemachte Angebote lassen sich schneller ändern als die Reisebedingungen in einem gedruckten Katalog. Drucken Sie deshalb sämtliche relevante Informationen für Ihre Reise aus, so dass Sie bei Rückfragen und Reklamationen alles „schwarz auf weiß“ haben.
Ein Häkchen zu viel?
Bei zahlreichen Anbietern ist der Abschluss einer Reiseversicherung bei der Buchung schon voreingestellt. Wer nicht genau aufpasst, schließt eine Versicherung ab, die er gar nicht braucht. Lesen Sie den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründlich durch und entfernen gegebenenfalls ein bereits gesetztes Häkchen, wenn Sie keine Reiseversicherung möchten.
Nicht immer alles inklusive
Vor allem Billigfluglinien werben häufig mit günstigen Nettopreisen. Mehrwertsteuer, Sicherheitsgebühren oder der Kerosinzuschlag werden manchmal erst im weiteren Verlauf der Online-Buchung angegeben. Was auf den ersten Blick wie ein Schnäppchen erscheint, muss es also auf den zweiten Blick nicht sein. Wenn Ihnen der Flug zu teuer wird, brechen Sie den Buchungsvorgang einfach ab.
Andere Länder, andere Gesetze
Vorsicht: Bei Anbietern, die ihren Sitz im Ausland haben, gelten meist andere Gesetze. Geht dann im Urlaub etwas schief, ist es schwierig und aufwändig, die eigenen Rechte im anderen Land einzuklagen.
Nur verschlüsselt ist sicher
Wie beim Onlineshopping fragen die Anbieter auch bei der Reisebuchung persönliche Daten ab. Name, Anschrift und Kontodaten sind wichtig für die Abwicklung des Vertrages. Damit nicht das gesamte World Wide Web erfährt, dass Sie für drei Wochen nach Lanzarote fliegen, muss die Eingabe der persönlichen Daten über verschlüsselte Seiten erfolgen. Diese erkennen Sie an der Adresse der Webseite, die mit „https“ beginnt oder an dem Browser-Symbol, das ein geschlossenes Schloss zeigt.
Nicht immer alles Gold, was glänzt
Für Bewertungen gilt: Nicht jede Lobeshymne auf ein Hotel oder Ferienhaus muss echt sein. Meinungsseiten sind anfällig für Manipulationen, hängen doch schließlich geschäftliche Interessen an guten oder schlechten Noten für die Unterkünfte. Hilfreich ist es, das fragliche Hotel auch auf anderen Bewertungsseiten zu suchen – sind dort die gleichen Angaben gemacht? Achten Sie auf eine Vielzahl von Meinungen, das liefert ein runderes Bild.
Allgemeine Informationen
Buchung
Die Reisebuchung funktioniert so ähnlich wie im Reisebüro, in dem mittlerweile ja auch fast alles über den Computer läuft. Der Interessent sucht sich eine Reise aus, stellt eventuell eine Anfrage zur Verfügbarkeit und – bucht. Neben den großen Touristikunternehmen und Fluggesellschaften bieten auch kleine Unternehmen und zahlreiche Privatleute Reisen, Transport und Unterkünfte an.
Reiseveranstalter und Reisevermittler
Bei der Reisebuchung muss immer deutlich werden, mit wem der Kunde den Vertrag schließt, wer die Reiseleistung erbringen muss und wer bei Mängeln haftet. Unter Reiseleistung sind etwa die Unterbringung in einem Hotel und die dortige Verpflegung zu verstehen. Mängel, die unter Umständen im Nachhinein den Reisepreis herabsetzen, sind Bauarbeiten im Hotel oder ein nicht nutzbarer Swimmingpool.
Für die Frage, wer die Leistung erbringen muss und wer haftet, kommt es darauf an, ob es sich bei dem Online-Portal um einen Reiseveranstalter oder einen Reisevermittler handelt. Der Reiseveranstalter sorgt selbst beispielsweise für Unterkunft und Verpflegung und muss bei Mängeln für den Schaden eintreten. Ein Reiseportal ist Vermittler, wenn es sich als „Online-Reisebüro“ bezeichnet, nur eine Buchungsplattform zur Verfügung stellt und keine eigenen Reisen anbietet. Es muss über die bloße Vermittlung der Reise keine weiteren Leistungen erbringen, haftet nicht für Reisemängel und hat nicht für unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters einzustehen.
Welches Recht gilt?
Bei der Buchung im Internet sollte der Kunde sein Augenmerk auch darauf richten, welches Recht der Reisebuchung zugrunde liegt. Sitzt der Anbieter in Deutschland, gilt deutsches Recht – auch wenn es sich um Ferienunterkünfte im Ausland handelt.
Wird aber ein Ferienhaus im Ausland nur über einen deutschen Anbieter vermittelt, wird der Hauseigentümer der Vertragspartner. Wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat, unterliegt der Vertrag dem dortigen Recht. Die Rechtsdurchsetzung ist dann schwieriger und teurer als im Inland.
Bewertungen
In den Katalogen großer Reiseunternehmen werden die Unterkünfte in den schönsten Farben gemalt: Aus „in der Einflugschneise des Flughafens“ wird „verkehrsgünstig gelegen“, wird der Ort als „lebhaft oder fröhlich“ beschrieben, kann man sich vor dem Touristenrummel kaum retten. Sind die Hotelzimmer „freundlich und zweckmäßig“, ähneln sie der Unterbringung in einer Jugendherberge.
Die Katalogtexte werden von den Anbietern selbst verfasst, nicht von Hotelgästen und Reiseteilnehmern. Den Reisebewertungen im Internet kommt deshalb eine immer größere Bedeutung zu. Laut Verband Internet Reisevertrieb greifen sieben Millionen Deutsche bei der Entscheidung für ein Reiseziel auf Informationen aus Reisecommunities zurück. Die Bewertung durch andere Reisende kann dabei eine große Hilfe sein. Doch nicht immer sind die Bewertungen echt.
Reise- beziehungsweise Hotelbewertungen gibt es in zwei Formen: Viele Buchungsportale bieten zusätzlich Hotelkritiken auf ihren Webseiten. Daneben gibt es Seiten, auf denen es sich nur um die Qualität von Unterkünften dreht, Buchungen sind hier nicht möglich. Auf diesen reinen Bewertungsseiten kann oft jeder sein Lob oder seinen Unmut äußern- unabhängig davon, ob er tatsächlich vor Ort war. Solche Bewertungen sind dann natürlich kaum aussagekräftig.
Bei den Buchungsseiten ist das anders: Meist dürfen nur diejenigen Nutzer eine Unterkunft bewerten, die die Reise zuvor auch auf der fraglichen Seite gebucht haben. Trotzdem können auch hier die Meinungen weit auseinandergehen, da die Erwartungen an Urlaub und Unterkunft oft sehr unterschiedlich sind. Hilfreich ist es deshalb, wenn das Portal nicht nur über eine Punkteverteilung bewertet, sondern auch erläuternde Texte zu finden sind.
Preisvergleiche
Vergleichsportale arbeiten anders als gewöhnliche Reiseportale als Metasuchmaschinen: Sie fragen nicht nur Anbieterseiten direkt, sondern auch andere Online-Reisebüros ab. Einige Anbieter durchsuchen allerdings nicht das gesamte Netz, sondern nur Teilbereiche, so dass nicht immer die günstigsten Angebote gefunden werden. Andere Vergleichsportale hingegen liefern die Preise aller wichtigen Anbieter und sind damit aussagekräftiger.
Checklisten und Links
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