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Stand: 16.02.2012

Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Welche positiven aber auch negativen Erfahrungen haben Sie mit Bewertungen im Internet gemacht? Welche Bewertungsplattformen haben Sie genutzt?

 

Ihre Erfahrungen sollen uns helfen, einen besseren Überblick über die möglichen Probleme bei Bewertungen im Internet zu erhalten. Nur so sehen wir, wo der Schuh drückt und wo Handlungsbedarf besteht. Ihre Erfahrungen können Sie uns über das Kontaktformular, aber auch per Mail an surfer-haben-rechte@vzbv.de zu kommen lassen.

 

Herzlichen Dank

Ihr Surfer-Team

Bald Klarheit in Sachen Freundefinder und Co.?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte im November 2010 Klage gegen Facebook vor dem Landgericht Berlin eingereicht, nachdem das Unternehmen nicht die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.

 

Nach Ansicht des vzbv verstoßen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen gegen geltende Verbraucherrechte. Hauptkritikpunkte sind unter anderem der Adressbuchimport und Freundefinder sowie die Datennutzung durch Drittanbieter. Ein besonderer Streitpunkt im Verfahren wird es sein, wo und wie die personenbezogenen Daten der Facebook-Nutzer verarbeitet werden. Dieser Punkt ist entscheidend für die Geltendmachung der Unterlassungsansprüche nach deutschem Datenschutzrecht. Facebook behauptet ohne nähere Darlegung, die Datenverarbeitung würde im „europäischen Hauptquartier“ (Irland) erfolgen, so dass irisches Datenschutzrecht Anwendung fände. Das Projekt-Team hat an dieser Darstellung erhebliche Zweifel.

 

Das Projekt-Team wird Sie über das Verfahren auf dem Laufenden halten.

Googles neue Datenschutzrichtline – klar und verständlich?

Googles gigantische Profilbildung

Bisher sind die verschiedenen Google Dienste wie Google-Mail, YouTube, Picasa und Google+ nur sehr locker miteinander verknüpft. Das soll sich jetzt ändern. Zum 01.03.2012 will Google alle seine Dienste enger miteinander verschmelzen. Alle Daten, die Nutzer in den verschiedenen Google-Diensten hinterlassen, sollen gesammelt und ausgewertet werden. So sollen dem Nutzer für ihn relevantere Suchergebnisse und auf ihn zugeschnittene Werbung präsentiert werden. Allerdings wird so auch der Verbraucher wieder ein ganzes Stück gläserner.

Googles neue Datenschutzrichtlinie

Gleichzeitig hat Google auch eine Änderung seiner Datenschutzbestimmungen angekündigt. Die mehr als 60 verschiedenen Richtlinien werden zu einer einzigen Datenschutzerklärung zusammengeführt. Auf den ersten Blick ist die neue Datenschutzerklärung besser strukturiert und in einer klar verständlichen Sprache verfasst. Liest man jedoch genauer, fällt auf, dass Begriffe wie „möglicherweise“, gegebenenfalls“ und „unter Umständen“ die Erklärung prägen. So erfasst Google beispielsweise „möglichweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten“. Und „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“. Selbst wenn man sich als Nutzer also die Mühe gemacht hat, die neue Datenschutzerklärung zu lesen, weiß man nicht, was Google nun konkret mit den gesammelten Daten alles macht. Eine Einwilligung macht jedoch bloß Sinn, wenn der Nutzer abschätzen kann, wozu er seine Zustimmung gibt. Nur so kann er die Kontrolle über seine Daten behalten. Dies ist bei Googles neuer Datenschutzerklärung aber selbst für aufgeklärte und bewusste Verbraucher nicht möglich.

Was kann der Nutzer tun?

Damit nicht alle relevanten Informationen bei einem einzigen Anbieter– in diesem Fall Google - vereint sind, sollten Nutzer ihre Daten auf verschiedene Dienste verteilen. So könnte beispielsweise ein anderes Soziales Netzwerk oder ein anderer Foto-Dienst in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus erfordern nicht alle Google-Dienste eine Anmeldung, so dass bei diesen Angeboten keine personenbezogenen Informationen an Google gegeben werden müssen.

Die Reform des EU-Datenschutzrechts

Es wird zu einer Verbesserung des Datenschutzes in Europa kommen. So lautet die gute Nachricht einer Bewertung der am 25.01.2012 von der EU-Kommission vorgelegten Novelle des EU-Datenschutzrechts. Wie weitreichend die Verbesserungen sein werden, hängt auch davon ab, wie offensiv sich Deutschland gegen eine Verwässerung des Entwurfs stemmt.

 

Wesentliche Forderungen der Verbraucher- und Datenschützer sind enthalten. Insbesondere international agierende Unternehmen werden sich an EU-Recht ausrichten müssen. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, sich vehement in den anstehenden Verhandlungen für den Datenschutz als Bürger- und Verbraucherrecht einzusetzen und für ein hohes Niveau zu streiten. Der vzbv wird sich im Verbund mit den europäischen Verbraucherorganisationen dafür einsetzen, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung endlich auch im digitalen Zeitalter ankommt.

 

Die EU-Datenschutz-Verordnung im Überblick

In dieser Übersicht stellt der vzbv auf Grundlage einer ersten Prüfung einige der wesentlichen positiven und negativen Regulierungsvorschläge vor: Welche Punkte sind erfreulich? Welche Stellen sind kritisch? Wo besteht noch Handlungsbedarf?

Alle Beiträge sind online

Das vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ hat über 50 Kinderspielseiten im Internet auf zulässige Werbeangebote und die Einhaltung des Datenschutzes untersucht. Die Ergebnisse wurden auf der Veranstaltung "Kinderspielplatz Internet" am 20.10.2011 in Berlin vorgestellt und diskutiert. Darüber hinaus gab es viele interessante Vorträge zum Thema, u.a. vom Berliner Datenschützer Alexander Dix und der Medienpädagogin Christine Feil. Alle Vorträge stehen jetzt unter der neuen Rubrik "Kinder und Jugendliche" zum Download bereit.

Kinderspielseiten im Netz verstoßen gegen Werbe- und Datenschutzregeln

Kommunikation, Information, Spielen - für eine zunehmende Zahl von Kindern und Jugendlichen ist dies ohne das Internet kaum mehr vorstellbar. Chancen und Risiken liegen hier eng beisammen. Ein umfassendes und kostenloses Internetangebot für Kinder wird zunehmend über Werbung finanziert. Problematisch wird die Einbindung von Werbung auf Kinderseiten aber dann, wenn Kinder nicht erkennen können, dass es sich um Werbung handelt: Mal kommt die Werbung in spielerischer Aufmachung daher, mal lässt sich Werbung nicht einfach wegklicken, in anderen Fällen verlinkt Werbung gar auf Gewalt- und Kriegsspiele.

 

Kinderspielseiten im Internet sind keineswegs rechtsfreie Räume. Klar ist, dass es für die spezielle Usergruppe Kinder spezieller Spielregeln bedarf. Die Grundlagen hierfür sind bereits in gesetzlichen Vorschriften verankert. So sind Kinder bereits heute nach den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften besonders schützenswert. „Die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern wird von vielen Anbietern aber nicht ausreichend beachtet“, kritisiert Projektleiterin Carola Elbrecht und weiter: „Gerade Werbung auf Kinderspielseiten muss mit Augenmaß erfolgen.“ Anbieter müssten das besondere Schutzbedürfnis der Kinder im Blick haben. In Zusammenarbeit mit Medienpädagogen müsse besser erforscht werden, welche Kompetenz Kinder im Umgang mit Werbung ab welchem Alter haben.

 

Besonders negativ aufgefallen ist den Projektmitarbeiterinnen die umfängliche Datenerhebung bei Kindern, die an Online-Gewinnspielen teilnehmen. Eine über die E-Mail-Adresse hinausgehende Datenabfrage bei Kindern läuft dem im Datenschutzrecht gesetzlich verankerten Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zuwider. Daran halten sich die wenigsten Anbieter. Andererseits fehlen auch hier wissenschaftliche Grundlagen: So ist umstritten, ab welchem Alter und in welchem Umfang Kinder in der Lage sind zu beurteilen, was es bedeutet, in die Erhebung und Verwendung ihrer Daten einzuwilligen.

Neue Online-Umfrage: Kinderspielseiten im Internet

Für Werbeunternehmen und Spiele-Hersteller sind Kinder eine beliebte Zielgruppe. Das vzbv-Projekt „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ hat sich bereits im vergangenen Jahr mit dem Thema Kinderspielportale im Internet intensiv befasst und elf Anbieter von Kinderspielportalen wegen unlauterer Praktiken abgemahnt. Ziel der stichprobenartigen, nicht repräsentativen Untersuchung war es, Probleme zu identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert werden. Die Untersuchung hatte gezeigt, dass viele Werbeformen in ihrer Machart dem Spieleangebot gleichen und für Kinder daher nicht als Werbung erkennbar sind. Eine solche Vorgehensweise der Anbieter ist verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Trennungsgebots.

 

Darüber hinaus machen viele Anbieter Kindern das Geldausgeben viel zu leicht: Ein Anruf oder eine SMS reichen, um echte Euro für Spielgeld auszugeben. Außerdem ermuntern manche Anbieter die Kinder zu dem, ihre persönlichen Daten Werbepartnern zur Verfügung zu stellen, um neue virtuelle Güter kaufen zu können. Das Problem bei diesem Geschäftsmodell ist, dass Kinder die Folgen ihres Handelns noch nicht vollständig überblicken können. Was ist Werbung, was ein Spiel? Wofür zahle ich echtes Geld? Und wofür zahle ich mit meinen Daten? Welche Folgen hat es, wenn ich persönliche Daten bei einem Gewinnausschreiben eintrage, um neue Einheiten einer begehrten Spiele-Währung zu bekommen? Darüber hinaus ist es für Eltern häufig kaum zu ermitteln, wer hinter den Spiel-Portalen steckt, weil die Seiten keine oder unvollständige Impressen haben und die Betreiber sich hinter Treuhandfirmen verstecken.

 

In diesem Zusammenhang würden wir gerne von Ihnen, liebe Eltern, wissen, welche Kinderspielportale Ihr Kind beziehungsweise Ihre Kinder nutzen und, welche Erfahrungen Sie beziehungsweise Ihr Kind/ Kinder mit diesen Webseiten gemacht haben. Bitte nehmen Sie sich 4 Minuten Zeit zur Beantwortung der 6 Fragen.

 

Für Ihre Teilnahme danken wir Ihnen herzlich.

Ihr Surfer-haben-Rechte-Team

Eine Aktion des Verbraucherzentrale Bundesverband

Viele kennen das Problem: Gerade hat man sich bei einem Sozialen Netzwerk angemeldet oder ein neues Smartphone gekauft und möchte am liebsten sofort loslegen. Doch es gibt noch so viel einzurichten. Auch um die Datenschutzeinstellungen muss man sich kümmern. Irgendwie lästig. Aber lässt man es, gibt man mehr von sich preis als einem lieb ist.

 

Warum ist das so? Bei den Voreinstellungen nehmen die Unternehmen keine Rücksicht auf den Datenschutz. Denn mit Nutzerdaten verdienen sie Geld. Um die Einstellungen zu ändern, muss man wissen wie. So wird Datenschutz zu einem Privileg für Experten.

 

Eine Lösungsmöglichkeit bietet das Prinzip „Privacy-by-Default“. Demnach müssen alle Produkte und Dienstleistungen bei ihrer Auslieferung oder ihrer ersten Inanspruchnahme datenschutzfreundlich voreingestellt sein. Standardmäßig dürfen nur so viele Daten erfasst, verarbeitet und weiter gegeben werden, wie für die Nutzung unbedingt erforderlich ist. Es handelt sich bei diesem Prinzip nicht um eine Bevormundung der Nutzer, sondern schafft erst echte Wahlfreiheit.

 

Mehr Datenschutz bedeutet weniger Stress im digitalen Leben. Auch erfahrene Verbraucher können neue Produkte und Dienste entspannter nutzen. Sie müssen nicht immer die Sorge im Hinterkopf haben, dass sie eine Entwicklung oder ein neues Feature verpassen und plötzlich Daten gegen ihren Willen verwendet und verbreitet werden.

 

Um das zu erreichen, haben wir eine Online-Petition auf den Weg gebracht. Machen Sie mit!

Das neue Internet-Protokoll IPv6

Im Internet werden Daten mit Hilfe des Internet-Protokolls (IP) übertragen. Wie Post-leitzahlen in der realen Welt, sind die so genannten IP-Adressen notwendig, um die Daten dem richtigen Empfänger zuzustellen. Bei dem derzeit verwendeten Standard („Internet Protocol Version 4“ – IPv4) besteht eine IP-Adresse aus vier Zahlen, die Werte von 0 bis 255 annehmen (z.B. 213.71.163.94). Damit ergeben sich jedoch nur knapp 4,3 Milliarden Zahlenkombinationen, die im Frühjahr 2012 alle vergeben sein werden.

 

Es herrscht also Knappheit im Netz. Mit diesem Problem gehen Internetanbieter derzeit um, indem sie aus einem gewissen Portfolio den Nutzern dynamisch IP-Adressen zu-weisen. Das bedeutet, dass diese jedes Mal eine neue IP-Adresse erhalten, wenn sie sich in das Internet einwählen und diese wieder verlieren, wenn sie sich abmelden. Aus Datenschutzsicht hat das enorme Vorteile: Nur der Internetanbieter weiß, wer sich zu welchem Zeitpunkt mit welcher IP-Adresse im Internet bewegt. Außerdem erhält nicht jedes Endgerät eine eigene IP-Adresse, sondern nur der jeweilige Internetanschluss, unabhängig davon, wie viele Computer darüber am Netz hängen.

 

Doch Knappheit soll es im Internet künftig nicht mehr geben. Mit dem Format IPv6 wird ein neuer Standard eingeführt, der mehr Stellen und eine veränderte Schreibweise mit sich bringt, zum Beispiel 2001:db8:1234:0001:00aa:00ff:fe3f:2a1c. Damit stehen nun über 340 Sextillionen IP-Adressen zur Verfügung.

 

Die neue IP-Adresse besteht aus zwei Teilen. Der erste wird vom Internetanbieter ver-geben (wie bisher die IPv4-Adresse auch). Allerdings besteht zumindest technisch keine Notwendigkeit mehr, dies dynamisch zu tun. Jeder Anschluss kann also eine feste Adresse erhalten. Der zweite Teil wird aus einer festen, einmaligen Hardware-Adresse (MAC-Adresse) des Endgeräts berechnet. Der Nutzer surft somit mit einem eindeutigen „Nummernschild“ durchs Internet. Datenschutz ist so nicht mehr vorhanden. Dies ist insbesondere bei Smartphones ein Problem, die normalerweise nur von einer Person genutzt werden. Die Erstellung von umfassenden Nutzungs-, Interessens- und Bewegungsprofilen und damit die Beobachtung und Manipulation der Verbraucher durch Unternehmen würde um ein vielfaches leichter als bisher. Auch anonyme Mei-nungsbekundungen oder die anonyme Teilnahme an sensiblen Diskussionen oder Beratungen im Internet wären kaum mehr möglich.

 

Die Problematik ist bekannt. Deshalb wurde die so genannte „Privacy Extension“ ent-wickelt, ein Verfahren, durch das der zweite Teil der Adresse zufällig berechnet wird. An diesem Punkt wird erneut die Voreinstellung relevant. Die Anonymisierung ist bisher nur bei Windows, Mac OS X ab Version 10.7 und bei iOS ab Version 4.3 standardmäßig aktiviert. Bei älteren Mac-Rechnern und bei Computern mit Linux-Betriebssystem müssen die Nutzer dies selbst einstellen. Besonders problematisch: Bei vielen Smartphones ist die Funktion gar nicht erst vorgesehen.

 

Für den Datenschutz im Internet ist es nach Auffassung des vzbv unerlässlich, feste Regelungen für die Vergabe von IPv6-Adressen zu formulieren. Jeder Internetanbieter muss verpflichtet werden, ohne Aufpreis auch weiterhin dynamische Adressen an seine Kunden zu vergeben. Zudem dürfen internetfähige Geräte nur mit aktivierter Privacy Extension ausgeliefert werden.

Facebooks neue Freundeslisten

Facebook führt im Laufe der Woche einen neuen Dienst ein, wonach Freundeslisten automatisch von Facebook sortiert werden. Danach sind Differenzierungen nach Arbeit, Schule, Familie und Stadt möglich, vorausgesetzt diese Angaben über den Nutzer liegen vor.

 

Soweit, so gut: Immerhin benötigte Facebook 750 Millionen Mitglieder auf seiner Plattform bis zur Einführung dieser automatischen Freundeslisten. Ähnlichkeiten mit dem im Sommer neu eingeführten Sozialen Netzwerk Google+, in dem der Nutzer seine Freunde selbst Gruppen zuordnet, mögen rein zufällig sein.

 

Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes kommt dieser Vorstoß von Facebook nicht von ungefähr, denn der Druck auf das Unternehmen wächst. Nach der Kritik des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten an Fanpages bei Facebook und Social-Plug-ins wie den "Gefällt mir"-Button, folgten die zweier Ministerien. Bundesinnenminister Friedrich einigte sich mit Facebook über eine Selbstverpflichtung ohne diese näher zu konkretisieren und einen Zeitpunkt für die Umsetzung bekannt zu geben. Bundesverbraucherministerin Aigner fordert, den Like-Button zumindest auf regierungsamtlichen Seiten nicht zu verwenden und auf Fanpages zu verzichten.

 

Facebook sollte langsam damit aufhören, die Öffentlichkeit und Politik länger hinzuhalten. Das Unternehmen muss den Datenschutz an den Stellen anpacken, an denen es dringend geboten ist. Die neu eingeführten Freundeslisten sind nichts anderes als Schaumschlägerei unter dem Deckmantel eines verbesserten Datenschutzes.

 

Soweit für die Datenerhebung und -verarbeitung Einwilligungen der Nutzer erforderlich sind, muss Facebook sicher stellen, dass die Nutzer solch eine bewusst und freiwillig abgeben. Daten von Nichtmitgliedern dürften gar nicht erhoben, erst recht nicht gespeichert werden. Derartige umstrittene Praxis ist unter anderem auch Gegenstand der Klage vor dem Landgericht Berlin, die der Verbraucherzentrale Bundesverband im letzten Jahr gegen Facebook erhoben hat. Neben unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen ist auch der Freundefinder Verfahrensgegenstand. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für den 07. Februar 2012 festgesetzt.

 

Restriktive Voreinstellungen in Bezug auf die Privatsphäre müssen das A und O eines Sozialen Online-Netzwerkes sein. Von einem verbesserten Datenschutz ist Facebook derzeit Meilen entfernt.

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Umfrage

Welche Erfahrungen haben Sie mit Bewertungen im Internet gemacht? Sechs Mal bitten wir Sie um Antwort, vier Minuten Ihrer Zeit. Die Umfrage endet am 31.03.2012. Eine Auswertung erhalten Sie dann auf unserer Webseite.

 

AGB - Was steckt drin?

Mal ehrlich: Lesen Sie die Klauseln oder setzen Sie einfach so Ihr Häkchen? Warum Sie lieber genauer hinschauen sollten, verraten wir hier.

Internetalltag im Film

Urheber: Claus Worenski

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Das schwarze Schaf

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