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Onlineshops
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Probleme und Handlungsempfehlungen
Wissen was im Warenkorb liegt
Bevor man einen Online-Kauf abschließt, gilt es einen genauen Blick in den Warenkorb zu werfen. Versehentliche Doppelbestellungen durch ungewollte Klicks und zu hohe Versandkosten können so leicht vermieden werden. Da man die Waren nicht mit eigenen Augen betrachten und anfassen kann, sollte die Produktbeschreibung sorgfältig studiert werden. Handelt es sich um die richtige Größe und das richtige Produkt oder steht hier lediglich die Originalverpackung oder ein Miniaturmodell zum Verkauf? So können böse Überraschungen vermieden werden.
Ein Blick in die AGBs
In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die AGBs des Online-Shops. Schließlich erfährt man hier, ob die Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen und ob ein Umtausch möglich ist.
Händler sind dazu verpflichtet, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut lesbar und übersichtlich zu gestalten. Der Verbraucher sollte die AGBs mühelos einsehen und abspeichern können. Nur dann sind die AGBs vom juristischen Gesichtspunkt aus gültig.
Sitz des Anbieters
Der Sitz des Anbieters entscheidet darüber, welche Rechtsvorschriften für die Kaufabwicklung angewendet werden können. Innerhalb der Europäischen Union ist der Verbraucher durch die Anwendung der deutschen Fernabsatzvorschriften und das weitgehend vereinheitlichte Gewährleistungs- und Widerrufsrecht geschützt. Bei Rechtsstreitigkeiten wird das zuständige Gericht meist anhand des Wohnsitzes des Käufers ermittelt. Doch die Durchsetzung der Rechtsvorschriften über Landesgrenzen hinweg kann sich manchmal als langwieriges Projekt erweisen.
Hat der Verkäufer einen Sitz außerhalb der EU, ist besondere Vorsicht geboten. Im ungünstigsten Fall findet hier weder das deutsche Recht Anwendung, noch kann der Verbraucher in Deutschland klagen. Bei großen Investitionen empfehlen wir daher, sich vorab über die Rechtslage zu informieren.
Generell gilt: Ein seriöser Anbieter bietet Kunden Informationen über den Sitz des Unternehmens und eine Kontaktmöglichkeit über Telefon und E-Mail. Fehlen derartige Angaben, ist Vorsicht geboten.
Vertrauenswürdigkeit
Für die Kaufabwicklung werden oft zahlreiche persönliche Daten wie etwa Name, Anschrift, Bankverbindung oder gar Kreditkartennummer abgefragt. Diese Daten sind sowohl für Privatwirtschaft als auch für Kriminelle von großem Interesse. Wenn man sich unsicher ist, ob sich hinter dem Online-Shop ein seriöser Anbieter verbirgt, empfiehlt es sich auf Rechnung zu zahlen.
Über die Handelsregistersuche online kann der Verbraucher herausfinden, ob das Unternehmen tatsächlich in Deutschland angemeldet ist. Wenn das Impressum unvollständig ist oder direkte Kontaktmöglichkeiten fehlen, sollte man misstrauisch werden.
Mit Daten geizen
In den AGBs wird festgelegt, ob die persönlichen Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Oft kann der Kunde durch ein Opt-Out der Zweckentfremdung oder Weitergabe seiner Daten widersprechen. Generell gilt die Faustregel der Datensparsamkeit: Verbraucher sollten nur die Daten angeben, die für die Kaufabwicklung unbedingt notwendig sind. Nicht notwendig sind beispielsweise Angaben über Hobbys oder Einkommen.
Datensicherheit
Ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes ist die Datensicherheit. Für die Abwicklung von Online-Geschäften sollte daher ein möglichst sicherer PC genutzt werden, der über ausreichenden Virenschutz und eine Firewall verfügt und bei dem regelmäßig Updates vorgenommen werden. Sonst können die Zahlungsdaten womöglich durch Schadprogramme abgegriffen und unbemerkt an Dritte weitergeleitet werden.
Wenn sensible Daten wie etwa Konto- oder Kreditkarteninformationen online weitergegeben werden, sollte dies nach Möglichkeit über eine verschlüsselte Verbindung stattfinden. Mit einem https:// statt http:// in der Adressleiste des Browsers kann man ganz einfach nachschauen, ob der Anbieter Verschlüsselung anbietet. Seriöse Online-Shops sollten standardmäßig diesen Service für die sensiblen Schritte der Kaufabwicklung anbieten.
Bei vielen Shops können Kunden ein Profil mit Nutzername und Passwort erstellen. Das Passwort sollte daher gut gewählt und möglichst sicher sein. Wie man ein sicheres Passwort wählt, erklärt das Projekt Verbraucher sicher Online anhand einer Checkliste.
Rabattgutscheine im Internet
Immer mehr Anbieter locken Kunden mit Rabattaktionen und Gutscheinen für ihre Online-Shops. Auf speziellen Rabatt-Plattformen wie etwa DailyDeal, QypeDeals und Groupon können Verbraucher gezielt nach Gutscheinen für allerhand Produkte suchen. Leider erweisen sich einige der Aktionen schnell als Fangangebote. Insbesondere Angebote, die fast zu gut klingen um wahr zu sein, sollten intensiv studiert werden. Denn Rabattangaben, Laufzeit der Aktion, Mindestbestellwert und weitere Rahmenbedingungen können manches Angebot zur Enttäuschung werden lassen.
So weit nicht anders angegeben gilt auch bei eingelösten Gutscheinen und Rabattaktionen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Erhalt - soweit der Verbraucher ordentlich in den AGBs über sein Recht informiert worden ist. Gleiches gilt für gekaufte Gutscheine, die bei Gutscheinportalen erworben wurden. Erweist sich der Gutschein als Luftnummer, kann man ihn also getrost zurückgeben.
Widerruf nicht immer möglich
Bei digitalen Waren wie Software oder MP3s gibt es bislang kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Insbesondere bei digitalen Produkten sollte der Kauf daher wohlüberlegt sein.
Bei fast allen anderen online abgeschlossenen Kaufverträgen hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Ware. Verbraucher sollten ihren Widerruf unbedingt schriftlich und am besten per Einschreiben an den Verkäufer senden.
Auch die Rücksendung des Artikels stellt einen Widerruf dar. Liegt der Bestellwert unter 40 Euro, muss der Verbraucher jedoch oft die Versandkosten tragen. Einige Online-Shops bieten ihren Kunden einen versandkostenfreien Umtausch- und Rückgabeservice. Es lohnt sich daher, einen genauen Blick auf die AGBs zu werfen.
Einige Waren werden gezielt vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Darunter fallen oft individuell angefertigte oder verderbliche Produkte sowie Güter, die nicht zurückgesandt werden können wie z.B. Arzneimittel, entsiegelte Software, CDS, DVDs und Videos. Der Händler muss den Nutzer darauf hinweisen, dass der Widerruf ausgeschlossen ist. Auch hier gilt es also, einen genauen Blick in die AGBs zu werfen.
Allgemeine Informationen
Checklisten und Links
Was macht der vzbv?
Endlich Schutz vor Kostenfallen
Der vzbv kämpft schon lange gegen so genannte Kostenfallen im Internet. Immer wieder locken unseriöse Unternehmen Verbraucher mit angeblich kostenlosen Angeboten, hinter denen sich aber kostenpflichtige Abofallen verstecken. Der Verbraucher erfährt meist erst durch Rechnungen und Mahnungen von dem kostenpflichtigen Vertrag und zahlt das vermeintliche Abo aufgrund des enormen Drucks, der von den Anbietern aufgebaut wird.
Der vzbv hat bisher erfolgreich zahlreiche Verfahren gegen Betreiber von Kostenfallen geführt. Darüber hinaus hat der vzbv sich intensiv für die Einführung einer Buttonlösung eingesetzt. Ab 01.08.2012 müssen Shopbetreiber nun sicher stellen, dass die wesentlichen Angaben zur Ware, Preis, Liefer- und Versandkosten sowie Laufzeit des Vertrags unmittelbar vor Absendung der Bestellung in deutlich hervorgehobener Art und Weise erfolgen. Erfolgt die Absendung der Bestellung darüber hinaus über einen Bestellbutton, so muss dieser auf die Kostenpflicht hinweisen, zum Beispiel mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“. Bei der Kontrolle der wichtigsten Neuregelungen kann Ihnen auch unsere Checkliste helfen.
vzbv setzt Verbraucherrechte gegen Online-Anbieter durch
Online-Shops zum Download von Musik, Spielen und e-Books verwenden oft kundenfeindliche Geschäftsbedingungen. Über 30 solcher Klauseln hat der vzbv im Rahmen des „Internet Sweep“ der Europäischen Union (EU) aus dem Verkehr gezogen. Am EU-weiten Aktionstag im Juni 2012 hatte der vzbv zehn Internetseiten überprüft. Sechs davon enthielten zum Teil massive Verstöße gegen Verbraucherschutzrechte. Alle betroffenen Unternehmen haben inzwischen ganz oder zu einem erheblichen Teil Unterlassungserklärungen abgegeben und ihre Bedingungen nachgebessert.
Technische Hinweise
Aktuelles
Online shoppen und Barzahlen – wie passt das zusammen?
Warum uns eBooks nicht gehören (sollen)
Selbstverpflichtung der Online-Werbewirtschaft: Tatsächlicher Schutz vor Tracking?
Ihr gutes Recht: Beschwerdemanagement im Netz
Die Buttonlösung - Was bedeutet das für mich?
Online-Umfrage zum Cloud-Computing
Und haben Sie 5 Minuten Zeit? - Wir würden uns sehr über die Beantwortung unser kurzen neun Fragen zum Thema Cloud-Computing freuen, damit wir wissen, wo der Schuh drückt.
Danke, Ihr Surfer-haben-Rechte-Team