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Tauschbörsen
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Probleme und Handlungsempfehlungen
Gezielt geben und nehmen
Das Prinzip der meisten Tauschbörsen sieht per Standardeinstellung das Teilen von allen Inhalten im freigegebenen Ordner vor. Dies bedeutet, dass eine Datei, die ich herunterlade sofort auch weiter innerhalb der Tauschbörse von meinem Rechner aus geteilt wird. Wenn ein Nutzer eine urheberrechtlich geschützte Datei herunterlädt und sie auf diese Weise sofort weiter teilt, macht er sich strafbar. Die zivilrechtlichen Ansprüche der Rechteinhaber werden meist durch auf solche Fälle spezialisierte Anwälte wahrgenommen. Daher sollten Nutzer, die in Tauschbörsen unterwegs sind, Dateien gezielt auswählen. Wer urheberrechtlich geschütztes Material in Tauschbörsen teilt, riskiert schließlich eine kostspielige Abmahnung.
Auf dem falschen Pfad?
Nutzer sollten unbedingt darauf achten nur die Ordner und Unterordner für die Tauschbörse freizugeben, die sie wirklich teilen wollen. Auf keinen Fall sollte man die gesamte Festplatte oder den ganzen Nutzerordner zum Teilen freigeben, da sonst auch private Daten versehentlich ins Netz gelangen. Darüber hinaus sollten Nutzer im Auge behalten, dass sie bei einer Freigabe auch alle Unterordner für die Tauschbörse freischalten. Um den Überblick zu behalten, empfiehlt es sich, einen speziellen Ordner für Tauschbörsen anzulegen, damit man hier ganz bewusst Inhalte freigeben und teilen kann.
Abmahnung- Was nun?
Nutzer von Tauschbörsen werden immer wieder Opfer von Abmahnungen aufgrund von vermeidlicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen. Doch auch wenn eines dieser unerwünschten Anwaltsschreiben einmal ins Haus flattert, ist das noch kein Grund zur Panik. Einfache Verhaltensregeln helfen dabei, mit einem solchen Schreiben umzugehen.
Checkliste: Was tun bei einer Abmahnung?
1. Betrugsversuch oder Abmahnung?
- Prüfen Sie genau, ob es sich um eine richtige Abmahnung handelt. Es kommt immer wieder zu Betrugsfällen durch gefälschte Abmahnungen.
- Erkundigen Sie sich im Netz beziehungsweise bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer über Unternehmen und Kanzlei.
2. Reagieren statt Ignorieren
- Eine Abmahnung regelt sich nicht von selbst. Reagieren Sie unbedingt!
- Entfernen Sie den abgemahnten Inhalt (Song, Album, Film etc.) aus dem Internet.
- Holen Sie sich rechtlichen Beistand von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt.
3. Der richtige Anwalt
- Achten Sie darauf, dass der Anwalt über eine Spezialisierung im Urheberrecht verfügt.
- Klären Sie vor der Beauftragung das Honorar, zusätzliche Kosten und die Aufgaben des Anwalts.
4. Die Unterlassungserklärung
- Geben Sie fristgerecht eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, am besten per Einschreiben.
- Achten Sie darauf, dass die Erklärung nicht zu weit gefasst ist, sondern sich nur auf die konkrete Verletzungshandlung, beispielsweise ein bestimmtes Album bezieht.
5. Der Vergleich
- Sie haben das Recht persönlich oder durch Ihren Anwalt vertreten in Verhandlung zu gehen und einen Vergleich bezüglich der Rechtsanwaltsgebühren zu fordern.
6. Haftung auch für Dritte
- Achten Sie darauf, Ihr WLAN mit WPA2 zu verschlüsseln sowie ein individuelles Passwort anzulegen. Anderenfalls können Sie für über diesen Zugang begangene Rechtsverletzungen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Sicherheitsgefährdungen
Insbesondere bei Software aus Tauschbörsen ist ein gesundes Maß an Misstrauen angebracht. Denn in den Datenpaketen können sich unbemerkt Viren, Trojaner, Spyware oder andere Schadprogramme verstecken. Insbesondere ausführbare Dateien stellen ein potentielles Sicherheitsrisiko dar. Wer ohne Firewall und funktionierenden Virenscanner in Tauschbörsen unterwegs ist, handelt grob fahrlässig. Regelmäßige Updates von Betriebssystem und Programmen sind dringend zu empfehlen. Darüber hinaus sollten Sie die heruntergeladenen Datenpakete zusätzlich von einem Virenscanner durchchecken lassen. Außerdem empfiehlt es sich, nicht über den Administrator-Account des eigenen Rechners in Tauschbörsen unterwegs zu sein.
Aber auch bei der Filesharing-Software selbst ist Vorsicht geboten. Verbraucher sollten sich vor der Installation eingehend darüber informieren, ob die Tauschbörsen-Software Aktivitäten des Nutzers eventuell aufzeichnet und überwacht und somit über Spyware-Komponenten verfügt. Eine Firewall kann Kontaktversuche der Software an den Nutzer melden. Ebenso sollte man darauf achten, ob sich die Software automatisch mit dem Internet verbindet.
Allgemeine Informationen
Im Tauschrausch
Tauschbörsen sind seit dem Erfolg des ersten Filesharing-Netzwerks Napster im Jahr 1998 nicht mehr aus der digitalen Landschaft wegzudenken. Die Idee der mittlerweile kommerziellen Plattform und ersten Tauschbörse war und ist bestechend einfach: Nutzer bieten Inhalte zum Download an und können im Gegenzug Daten anderer Nutzer herunterladen. Um die Downloadgeschwindigkeit zu erhöhen, greift das Programm meist auf die Daten unterschiedlicher Nutzer mit gleichen Inhalten zu.
Was man in Tauschbörsen freigibt, ist für alle verfügbar
Die große Beliebtheit von Tauschbörsen hängt auch mit der immer stärkeren Verbreitung digitaler Formate für Musik und Filme zusammen. Dank einer immer höheren Bandbreite der Internetverbindungen für Verbraucher war es mit einem Mal möglich, Daten schnell und unkompliziert unter einander zu tauschen.
Die beliebtesten Tauschbörsen erheben keine Gebühren und stellen die notwendige Software zum kostenlosen Download bereit. Mit dieser Software können Nutzer entscheiden, welche Inhalte sie zum Download freigeben möchten und welche Inhalte sie selbst suchen. Neben Musik und Filmen findet man bei Tauschbörsen auch Texte und Bücher sowie Computerspiele. Nutzer müssen sich an dieser Stelle jedoch bewusst sein, dass auch hier das Urheberrecht gilt. Nicht alle Inhalte dürfen getauscht werden und wer dies trotzdem tut, setzt sich dem Risiko einer kostspieligen Abmahnung aus.
In den Nutzungsbedingungen von Software oder Booklets von CDs und Filmen wird auf die Nutzungsrechte hingewiesen. Bei Büchern findet man diese Informationen meist auf der ersten Seite. Es gibt jedoch auch Lizenzen, die das Tauschen der Inhalte ausdrücklich erlauben. Die bekanntesten dieser Lizenzen sind die GNU Public License (GPL) und die Creative Commons-Lizenzen (CC). Darüber hinaus existieren Werke, die nach vielen Jahren in die öffentliche Hand übergegangen sind und somit frei genutzt und auch kopiert werden dürfen. Dazu zählen etwa zahlreiche Buchtitel der klassischen Literatur.
Checklisten und Links
Technische Hinweise
Technische Hinweise bieten Ihnen unsere Projektpartner von Verbraucher sicher online. Dort erfahren Sie, wie man heruntergeladene Dateien prüft und was sonst noch zu beachten ist.
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