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Vertragsrecht
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Was macht der vzbv?
Endlich Schutz vor Kostenfallen
Der vzbv kämpft schon lange gegen so genannte Kostenfallen im Internet. Immer wieder locken unseriöse Unternehmen Verbraucher mit angeblich kostenlosen Angeboten, hinter denen sich aber kostenpflichtige Abofallen verstecken. Der Verbraucher erfährt meist erst durch Rechnungen und Mahnungen von dem kostenpflichtigen Vertrag und zahlt das vermeintliche Abo aufgrund des enormen Drucks, der von den Anbietern aufgebaut wird.
Der vzbv hat bisher erfolgreich zahlreiche Verfahren gegen Betreiber von Kostenfallen geführt. Darüber hinaus hat der vzbv sich intensiv für die Einführung einer Buttonlösung eingesetzt. Ab 01.08.2012 müssen Shopbetreiber nun sicher stellen, dass die wesentlichen Angaben zur Ware, Preis, Liefer- und Versandkosten sowie Laufzeit des Vertrags unmittelbar vor Absendung der Bestellung in deutlich hervorgehobener Art und Weise erfolgen. Erfolgt die Absendung der Bestellung darüber hinaus über einen Bestellbutton, so muss dieser auf die Kostenpflicht hinweisen, zum Beispiel mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“. Bei der Kontrolle der wichtigsten Neuregelungen kann Ihnen auch unsere Checkliste helfen.
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Danke, Ihr Surfer-haben-Rechte-Team