Direkt zum Seitenanfang springen Direkt zum Menü springen Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Fußzeile springen
Stand: 10.08.2012
Vertrargsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Icon Vertragsrecht

Vertragsrecht

Schnell und bequem vom Küchentisch aus lassen sich heute Bücher, Kleidung und Medikamente kaufen – zu jeder Tages- und Nachtzeit. Genauso einfach kann Musik und Software heruntergeladen werden und bezahlt wird bei den Anbietern mit Kreditkarte. Verträge können hier genauso geschlossen werden wie im alltäglichen Leben draußen auf der Straße. Hierzu bedarf es keines klassischen Handschlags zum Vertragsschluss mehr. Ein Klick genügt und schon liegt dem Nutzer die schöne bunte Warenwelt zu Füßen.  

Allgemeine Informationen

Das Vertragsrecht füllt Gesetzestexte, juristische Lehrbücher und zahlreiche Fachzeitschriften. Hier kann also nur ein kleiner Einblick geliefert werden, der dem Verbraucher einige wesentliche Rechte zum Vertragsschluss im Internet aufzeigt. Auch wenn das Internet es sehr einfach macht, einen Vertrag abzuschließen, bestehen zahlreiche internetspezifische Risiken. Beispielsweise erwirbt der Verbraucher vielleicht eine Ware, die nicht seinen Vorstellungen entspricht, weil er sie vorher ja nicht ansehen konnte. Oder bei der Rückabwicklung des Vertrags erstattet der Unternehmer nicht den gesamten Betrag zurück. Internetspezifische Regelungen sollen deshalb den Verbraucher schützen.

Materialien und Links

Checkliste Kostenfallen
Die wichtigsten Neuregelungen zum Schutz vor Kostenfallen auf einen Blick. Schwarz auf weiß. Zum Herunterladen und Ausdrucken.

Was macht der vzbv?

Endlich Schutz vor Kostenfallen

Endlich Schutz vor Kostenfallen

Der vzbv kämpft schon lange gegen so genannte Kostenfallen im Internet. Immer wieder locken unseriöse Unternehmen Verbraucher mit angeblich kostenlosen Angeboten, hinter denen sich aber kostenpflichtige Abofallen verstecken. Der Verbraucher erfährt meist erst durch Rechnungen und Mahnungen von dem kostenpflichtigen Vertrag und zahlt das vermeintliche Abo aufgrund des enormen Drucks, der von den Anbietern aufgebaut wird.

Der vzbv hat bisher erfolgreich zahlreiche Verfahren gegen Betreiber von Kostenfallen geführt. Darüber hinaus hat der vzbv sich intensiv für die Einführung einer Buttonlösung eingesetzt. Ab 01.08.2012 müssen Shopbetreiber nun sicher stellen, dass die wesentlichen Angaben zur Ware, Preis, Liefer- und Versandkosten sowie Laufzeit des Vertrags unmittelbar vor Absendung der Bestellung in deutlich hervorgehobener Art und Weise erfolgen. Erfolgt die Absendung der Bestellung darüber hinaus über einen Bestellbutton, so muss dieser auf die Kostenpflicht hinweisen, zum Beispiel mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“. Bei der Kontrolle der wichtigsten Neuregelungen kann Ihnen auch unsere Checkliste helfen.  

Aktuelles

21.05.2013

Onlinespiele: Änderungen der AGB und Vertragsinhalte

Nach einem anstrengenden Arbeitstag am Abend noch ein wenig entspannen mit einem Computerspiel, Computer hochgefahren, eingeloggt auf einer Spieleplattform und schon kann das Spielen beginnen. Oder doch nicht? Ein Pop-up-Fenster des Plattformbetreibers verhindert den Zugriff auf das Spiel. Entweder der Verbraucher stimmt den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sofort zu oder er darf nicht mehr spielen. Das ärgert nicht umsonst viele Online-Spieler.
16.05.2013

Nicht überall, wo Internet drauf steht, ist auch Internet drin

Immer mehr Telekommunikationsanbieter schließen entweder die Nutzung datenintensive Dienste wie Skype oder WhatsApp ganz aus oder lassen sich die Nutzung extra bezahlen. So wirbt beispielsweise Vodafone mit seinem Red M Tarif für unbegrenztes Telefonieren und Surfen. Doch scrollt und klickt man sich durch die vielen zusätzlichen Informationen steht fest: Nicht alle Dienste, die das Internet bietet, können mit diesem Tarif genutzt werden. Eine klare Irreführung der Verbraucher, so dass der Verbraucherzentrale Bundesverband Vodafone abgemahnt hat.
13.05.2013

Kein Weiterverkauf von Computerspielen?

Keine Lust mehr auf ein bestimmtes Karten- oder Brettspiel? Kein Problem! Verschenken oder Weitergeben und ein Dritter kann sich daran erfreuen. Ganz so einfach funktioniert das bei Computerspielen heutzutage nur noch selten. Für teilweise viel Geld wird ein Spiel gekauft und bei Nichtgefallen oder einfach keine Lust mehr darauf haben, muss dieses auf der Festplatte virtuell verstauben, sehr zum Ärger der Verbraucher.
08.05.2013

Die Spielregeln der Spielehersteller: Zusatzsoftware, Online- und Registrierungszwang

Der Computerspielmarkt hat sich im Laufe der Jahre stark verändert. Ein Spiel zu kaufen, die Software auf den Rechner zu installieren und dann ohne Weiteres los zu legen ist mittlerweile die große Ausnahme. Zusatzsoftware, Registrierungs- und Onlinezwang sind die Schlüsselbegriffe für Computerspiele von heute. Spieler fühlen sich deshalb zunehmend von den Spieleherstellern gegängelt.
08.05.2013

Voller Kaufpreis – halbes Spiel?

Bei einem Brettspiel kann der Käufer davon ausgehen, dass er für den vollen Kaufpreis ein vollständiges Spiel erhält und auch der Buchkäufer ersteht für sein Geld nicht nur einen Lückentext. Beim Kauf von Spielesoftware sieht das aber leider immer öfter anders aus.Immer wieder ärgern sich Verbraucher über Startschwierigkeiten oder technische „Unfertigkeiten“. Sei es, dass die Serverkapazitäten des Anbieters nicht ausreichen, das Spiel wegen Programm- oder Softwarefehlern nicht spielbar ist, die Server langsam sind, permanente Spiel- und Systemabstürze oder Grafikkartenprobleme auftreten. Die Liste des Frustes der Verbraucher ließe sich beliebig fortführen.
Online-Umfrage

Online-Umfrage zum Cloud-Computing

Was wissen Sie bereits über Cloud-Computing? 

Und haben Sie 5 Minuten Zeit? - Wir würden uns sehr über die Beantwortung unser kurzen neun Fragen zum Thema Cloud-Computing freuen, damit wir wissen, wo der Schuh drückt.

Danke, Ihr Surfer-haben-Rechte-Team

Bewertungsportale im Internet

Urheber: Claus Worenski

Internetalltag im Film

Urheber: Claus Worenski

Icon_SchwarzesSchaf.gif

Das schwarze Schaf

Sie denken, dass ein Anbieter sich nicht an die Regeln hält? Hier können Sie uns darauf hinweisen.
Twitter Vogel

Das Projekt twittert

Folgen Sie uns unter @surferrechte.
Newsletter-Icon
Unser 14-tägiger Newsletter hält Sie auf dem Laufenden. Was passiert in der digitalen Welt?
Rechtsberatung erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort

Rechtsberatung

...im Einzelfall erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort.