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Stand: 06.08.2009

Auktionen

Aktuelle Meldungen

Auktionen

Onlineauktionen: Widerrufsrecht geändert

Wer bei Onlineauktionen von gewerblichen Händlern kauft, muss auf das geänderte Widerrufsrecht achten. Künftig kann die Widerrufsbelehrung auch bei Vertragsschluss zur Kenntnis gegeben werden. Dadurch verkürzt sich die Widerrufsfrist auf 14 Tage.

Lebensläufe auf Auktionsplattform versteigert

Wie die Frankfurter Rundschau berichtet, sind Bewerbungsunterlagen mehrerer Hundert Menschen über die Auktionsplattform EBay versteigert worden.