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Stand: 06.08.2009

Onlineshops

Aktuelle Meldungen

Lebensmittelbestellung im Netz: Das sollten Sie wissen

Vom Socken-Abo über Bücher und Regale ist im Netz heute alles bestellbar. Auch Lebensmittel gehören dazu. Doch bevor man Konservendosen, Erdbeeren oder frische Bio-Eier per Mausklick zu sich kommen lässt, sollte man einiges wissen.
Frank-Christian Pauli, Bankenreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband

Bezahldienste: Vorsicht bei Frage nach PIN und TAN

Verbraucher kontaktieren uns immer wieder und melden uns vermeintlich schwarze Schafe aus dem Bereich Zahlungsdienstleister, bei denen sie ihre Bankdaten preisgeben sollen – also PIN und TANs zum Onlinebanking. Wir fragen Frank-Christian Pauli, Referent für Banken und Finanzdienstleistungen im Verbraucherzentrale Bundesverband, was Verbraucher von diesen Angeboten halten sollen.

Neue Auskunftsrechte beim Scoring: Jetzt nachfragen

Warum ist der Kredit so teuer? Warum will der Onlinehändler nur bei Vorkasse liefern? Weshalb ist der Abschluss eines Handyvertrages unmöglich? Die Antwort lautet im Regelfall: Scoring. Für die Anbieter solcher Bewertungsdatenbanken über Kunden gelten ab 01.04. neue gesetzliche Regelungen, die Verbraucher auf jeden Fall nutzen sollten.

E-Book herunterladen ja, anschauen nein

Die meisten Onlineshops sind noch nicht für mobile Nutzung ausgelegt. Dies ergaben Testkäufe von Verbraucherschutzorganisationen in elf Ländern. "Derzeit kann man Verbrauchern nicht guten Gewissens empfehlen, Online-Geschäfte über mobile Endgeräte abzuwickeln", lautet auch für Deutschland das Fazit von Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereiches Wirtschaft und Internationales des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Der vzbv fordert die Anbieter auf, das mobile Onlineshopping nutzerfreundlicher zu gestalten. Tausch: "Mit mobilen Endgeräten Online einzukaufen, ist zur Zeit eher ein Zukunftsszenario als ein prickelndes Konsumerlebnis."

Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte im Versandhandel

Im Internet handelnde Unternehmen müssen ihre Kunden unmissverständlich und vollständig über ihr Widerrufsrecht aufklären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen einen Versandhändler entschieden, der sich auf der Internetplattform eBay präsentiert hat. Es reiche nicht aus, wenn Händler lediglich Teile des amtlichen Musters für Widerrufsbelehrungen verwenden, stellten die Richter klar. Solange der Kunde nicht korrekt über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, kann er die gekaufte Ware jederzeit zurückgeben.