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Stand: 07.09.2009
Suchmaschinen - Ständiger Begleiter im Internet

Hintergrund

Der Streit um Googles Büchersuche

Der Suchmaschinenbetreiber und Anzeigenvermarkter Google hat binnen zehn Jahren eine Stellung im Internet erhalten, die sich kaum ein Mensch jemals vorstellen konnte. Nun steht die Firma von vielen Seiten in der Kritik, weil sie beim Erstellen der Büchersuche GoogleBooks mutmaßlich Urheberrechte verletzt hat. Worum geht es bei dem Streit?

 

Das gesamte geschriebene Wissen der Welt auffindbar zu machen, so könnte man die Zielsetzung aller Suchmaschinen für Inhalte beschreiben, die Tag für Tag das Internet auf weitere Inhalte durchsuchen. Früher waren sie zwischen zwei Buchdeckeln und auf Papier gefangen, die Suche darin mühselig und selbst in den vergangenen zwanzig Jahren gab es meist nur wenige spezialisierte und teure Datenbanken, die Inhalte für eine kleine Zielgruppe wie zum Beispiel Journalisten oder Juristen zugänglich hielten.

 

Anders als Bücher und Zeitschriften sind im Internet veröffentlichte Texte leicht für Maschinen lesbar – Maschinen wie die kleinen „Suchroboter“ (Roboter kommt vom Wort Robota/Rabota, ein Wort der slawischen Sprachen für Arbeit), die für Suchmaschinenbetreiber millisekündlich das Internet nach neuen, noch nicht aufgelisteten Inhalten durchsuchen. Diese Inhalte werden automatisiert ausgewertet und dann für die Suchmaschinentreffer und die dazu eingeblendete Werbung verwendet. Das ist komfortabel, sowohl für die Nutzer als auch für die Werbetreibenden. Und es ist lukrativ, denn mit der Werbung verdienen die Anbieter Geld.

 

Alte Bücher - Bild von Lin Kristensen (CreativeCommons BY-Lizenz), Bearbeitung: vzbv

Foto: Lin Kristensen; Bearbeitung: vzbv (CC-BY)

 

Um das ganze Wissen der Welt zugänglich zu machen, fehlt jedoch ein beträchtlicher Teil: schon von den alten Ägyptern ist das Beschreiben von Papyrus überliefert. Später schrieben Mönche mit Federkielen Klosterchroniken. Mit dem Aufkommen des Buchdrucks explodierte die Menge an verfügbaren Büchern förmlich, bis hin zur Massenherstellung von Büchern wie sie uns heute allen vertraut ist. Doch die meisten dieser Bücher liegen nicht elektronisch vor.

 

Was wäre also, wenn man die Bücher der Welt nehmen, ihre Seiten auf Scanner legen und ihre Inhalte dann durch Texterkennungsprogramme automatisch durchsuchbar machen würde? Genau diese Idee setzte die Firma Google seit 2004 um. Sie digitalisierte mit viel Geld und Aufwand zahlreiche Bücher – doch was heißt das eigentlich? Ist das überhaupt rechtens? Immerhin entstehen Bücher nicht einfach so, es gibt Menschen, die sie schreiben und von der Erstellung, Herstellung und dem Vertrieb leben. Die Idee selbst findet fast jeder gut. Doch dann scheiden sich die Geister.  

 

Grenzenlos heißt nicht rechtelos

 

Googles Hauptsitz liegt in den Vereinigten Staaten von Amerika, einem Land mit anderen Rechtstraditionen und anderen Gesetzen als die in den meisten kontinentaleuropäischen Staaten. Die Geschichte der GoogleBooks ist eine von Digitalisierung und Globalisierung zugleich: über das Internet weltweit verfügbar betrifft die Handhabung im Rechtsumfeld der USA nun auch viele Autoren und Verlage, aber auch Internetbenutzer unter anderem in Deutschland. Nur ein kleiner Teil der auf der Plattform verfügbaren Inhalte ist urheberrechtsfrei, weil die Rechteinhaber schon seit langem verstorben sind oder die Werke von vornherein der Allgemeinheit gehörten (sog. Public Domain, gemeinfreie Güter).

 

Google hat zum einen in den USA ein Abkommen mit dortigen Verlegern abgeschlossen, zum anderen stellt man sich dort auf den Standpunkt, dass den Benutzern ja stets nur wenige Seiten eines Werkes gezeigt würden. Und obendrein, jeder Rechteinhaber könne sich ja jederzeit an den Betreiber wenden und seine Inhalte reklamieren – man würde diese dann umgehend herausnehmen und durch einen entsprechenden Hinweis ersetzen.  

 

Der Streit um die Zulässigkeit dieses Vorgehens wird auf vielen Ebenen ausgetragen. Mitbewerber der Firma versuchen, auf rechtlichem Wege vorzugehen, europäische Verlage sehen ihre Ansprüche als nicht vom Abkommen zwischen Anbieter und US-Verlagen gedeckt an und auf politischer Ebene sind unter anderem das Bundesjustizministerium, seine europäischen Pendants und die EU-Kommission aktiv. Die Benutzer bekommen von all dem wenig mit: sie geben einfach ein Suchwort ein und bekommen Ergebnisse ausgeliefert.

 

Der international agierende Konzern hat die Welt mit der Nase auf ein offensichtliches Problem gestoßen: das Internet nimmt keine Rücksicht auf nationalstaatliche Grenzen und man kann sich darin auf verschiedene Rechtsordnungen berufen. Wohin das führt? Diese Diskussion wird noch eine Weile andauern. Am Ende werden darüber einige Bücher zu schreiben sein.

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