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Stand: 06.08.2009

Pressemitteilungen

Surfer haben Rechte: ein ausgezeichnetes Portal

Das Verbraucherinformationsportal www.surfer-haben-rechte.de ist mit dem klicksafe-Preis für Internetsicherheit ausgezeichnet worden. Die Preisverleihung fand gestern Abend statt. „Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung. Es ist wichtig, dass Verbraucher wissen, welche Rechte sie im Internet haben“, erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Mehr Schutz für Kinder nötig

Viele Webseiten, die sich an Kinder richten, enthalten unzulässige Werbung. Das hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Überprüfung von Spieleportalen festgestellt. „Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher“, kritisiert Vorstand Gerd Billen. Welche Anforderungen Internetangebote für Kinder erfüllen sollten, hat der vzbv in einem Forderungskatalog zusammengefasst. Anlass der Veröffentlichung ist der Fraud Prevention Month des internationalen Verbrauchernetzwerkes ICPEN.   

E-Book herunterladen ja, anschauen nein

Die meisten Onlineshops sind noch nicht für mobile Nutzung ausgelegt. Dies ergaben Testkäufe von Verbraucherschutzorganisationen in elf Ländern. "Derzeit kann man Verbrauchern nicht guten Gewissens empfehlen, Online-Geschäfte über mobile Endgeräte abzuwickeln", lautet auch für Deutschland das Fazit von Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereiches Wirtschaft und Internationales des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). Der vzbv fordert die Anbieter auf, das mobile Onlineshopping nutzerfreundlicher zu gestalten. Tausch: "Mit mobilen Endgeräten Online einzukaufen, ist zur Zeit eher ein Zukunftsszenario als ein prickelndes Konsumerlebnis."

Mehr Verbraucher- und Datenschutz in Sozialen Netzwerken

Abmahnungen des vzbv erfolgreich: Anbieter wollen beanstandete Klauseln nicht mehr verwenden Datenschutz- und Vertragsregeln Sozialer Netzwerke werden verbraucherfreundlicher. Die Anbieter Xing, MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-Wen und StudiVZ verpflichteten sich in Unterlassungserklärungen, bestimmte Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen nicht mehr zu verwenden. So verzichten Anbieter etwa künftig darauf, von Nutzern eingestellte Inhalte nach ihrem Belieben zu verwenden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die sechs führenden Betreiber wegen zahlreicher Klauseln abgemahnt. "Wir werden den Anbietern auf die Finger schauen, wie sie ihre Verpflichtungen umsetzen", so Vorstand Gerd Billen.

Google zu mehr Verbraucherschutz verurteilt

Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage wegen Vertragsklauseln des Internet-Konzerns: Google Inc. darf zehn Klauseln aus seinen früheren Nutzungsbedingungen gegenüber in Deutschland lebenden Verbrauchern nicht mehr verwenden oder sich darauf berufen.

Internetalltag im Film

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Das schwarze Schaf

Sie denken, dass ein Anbieter sich nicht an die Regeln hält? Hier können Sie uns darauf hinweisen.

Abofallen

Ein großes Ärgernis - die Verbraucherzentralen sind für Sie aktiv. Alles rund um Kostenfallen finden Sie hier.

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