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Tauschbörsen
Checkliste
Probleme und Handlungsempfehlungen
Gezielt geben und nehmen
In vielen Fällen teilen Benutzer auch Inhalte, die sie gar nicht teilen dürften. Filme, Hörbücher, Bücher, Artikel und Musik sind häufig urheberrechtlich geschützt und dürfen nur im Rahmen der so genannten Privatkopie vervielfältigt werden, sofern hierbei nicht ein Kopierschutz umgangen wird. Um Ärger zu vermeiden, sollten nur eigene und solche Werke, die zweifelsfrei hierfür freigegeben sind, geteilt werden.
Vorsicht: bei vielen Tauschbörsen werden Dateien während des Ladevorgangs schon wieder für andere Benutzer bereitgestellt. Wer also eine Datei auswählt, stellt den bislang heruntergeladenen Teil automatisch nahezu zeitgleich Dritten wieder zur Verfügung und macht sich damit gegebenenfalls wegen Urheberrechtsverletzungen strafbar. Dies ist unter Umständen auch dann so, wenn er mutmaßlich unwissentlich den Ladevorgang startet. In jedem Fall haben die Rechteinhaber zivilrechtliche Ansprüche, die sie notfalls vor Gericht geltend machen können.
Sicherheitsgefährdungen
Besondere Vorsicht ist bei Software aus Tauschbörsen geboten. Hier können Menschen mit bösen Absichten unbedarften Nutzern schnell Viren, Trojaner, Spähprogramme und andere unerwünschte Geister andrehen. Hier ist Misstrauen angebracht, laden Sie nur solche Software aus Tauschbörsen herunter, zu der Sie seriöse Quellen wie die Anbieterhomepage geführt haben.
Auf dem falschen Pfad?
Wichtig ist, darauf zu achten, dass tatsächlich nur solche Dateien mit anderen geteilt werden, die auch dafür bestimmt sind – also nur bestimmte Dateien oder Ordner auf dem eigenen PC, auf keinen Fall die gesamte Festplatte oder ein ganzer Verzeichnisbaum.
Ein Beispiel: Wenn die Festplatte des Computers „Cäsar“ heißt, will niemand alles von Cäsar zum Download freigeben, sondern nur ein bestimmtes Verzeichnis wie „Freigaben“ im Pfad „Cäsar:\Eigene Dateien\Freigaben“. Wäre jedoch aus Versehen „Eigene Dateien“ ausgewählt, so würde nicht nur „Freigaben“ sondern alle Inhalte dieses Ordners und der Unterordner für den Download durch andere im Netzwerk freigegeben – vom Testament über das süße Foto von der Katze bis hin zur Dissertation. Wer nur ein Buch aus einer Schublade weggeben möchte, stellt im realen Leben ja auch nicht gleich den Schrank vor die Tür.
Anbieter
Kazaa, eMule, eDonkey, Gnutella, BitTorrent
Dies stellt keine Empfehlung dar. Es gibt darüber hinaus weitere Anbieter.
Allgemeine Informationen
Im Tauschrausch
Tauschbörsen haben im Internet eine vergleichsweise lange Tradition. Schon 1998 ging mit Napster die erste online. Seitdem steht der Name synonym dafür, dass Menschen digitale Waren miteinander über das Internet über alle Grenzen hinweg austauschen können. Dafür müssen sie nicht mehr miteinander zu tun haben, als Benutzer des gleichen Programms zu sein.
Was man in Tauschbörsen freigibt, ist für alle verfügbar
Der Aufstieg der Tauschbörsen im Internet fiel zeitlich mit dem Aufstieg des Musikdateiformats MP3 zusammen, Musik brauchte dank dieser Packtechnik keine kompletten CDs mehr. Drei bis fünf Megabyte große Dateien lassen sich selbst durch langsame Internetleitungen mit etwas Geduld übertragen. Ähnliche Formate wurden in den vergangenen Jahren auch für Filme entwickelt, die allerdings nach wie vor wesentlich größer sind und deutlich mehr Ansprüche an die Internetverbindung haben.
Die Software für Tauschbörsen muss meist nicht bezahlt werden, da sie entweder werbefinanziert ist oder von Hobbyentwicklern kommt. Für manche der Dienste muss man sich registrieren, für einige reicht es schon aus, die Software zu installieren und sich über das WWW einen Startpunkt (Server) zu suchen, mit dem man die Clientsoftware auf seinem PC verbinden kann.
Die Suchfunktion der Börsen ermöglicht das komfortable Tauschen untereinander. Heutzutage sind es neben Musikdateien oft auch Texte, Software, Musik, Filme und mehr. Einige Nutzer sind dabei unvorsichtig oder schlichtweg uninformiert: Viele der getauschten Inhalte dürfen nicht getauscht werden. Das Urheberrecht regelt, welche Inhalte unter welchen Umständen weitergegeben werden dürfen.
Grundsätzlich kann man aber davon ausgehen, dass alles, was im Laden oder in Online-Kaufplattformen erhältlich ist, zum Beispiel Musik, Filme, Bücher, Software, nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden darf. Informationen zum urheberrechtlichen Status finden sich meist auf den Verpackungen oder auf den ersten Seiten eines Buches. Bei Software finden sich die Hinweise meist in der sogenannten EULA, den Nutzungsbedingungen der Anwendung, die vor Installation bestätigt werden muss.
Andersherum gilt: alles, was Sie selbst produzieren, dürfen Sie beliebig weiterverbreiten. Auch einige Software darf mit anderen geteilt werden. So können bedenkenlos Programme und Dateien mit anderen geteilt werden, die unter sogenannten „freien Lizenzen“ stehen. Die bekanntesten dieser Lizenzen sind die GNU Public License (GPL) und die Creative Commons-Lizenzen (CC). Die Inhalte des Nachschlagewerks Wikipedia zum Beispiel stehen fast immer unter einer freien Lizenz. Sie dürfen kopiert und weiterverwendet werden. Zudem gibt es Werke, die in die Hand der Öffentlichkeit übergegangen sind – sogenannte gemeinfreie oder „Public Domain“ Güter.
Checklisten und Materialien
Wie man ohne Reinfall Dateien aus dem Netz herunterlädt, verraten Ihnen die Kollegen der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Technische Hinweise
Technische Hinweise bieten Ihnen unsere Projektpartner von Verbraucher sicher online. Dort erfahren Sie, wie man heruntergeladene Dateien prüft und was sonst noch zu beachten ist.